Digitale Welt

Europäisches Parlament beschließt EU-Verordnung zur Einschränkung von Geoblocking

Am 06.02.2018 nahm das EU-Parlament einen Verordnungsentwurf an, nach dem Händler und Dienstleister künftig Kunden aus anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu ihren Webseiten nicht mehr pauschal verwehren dürfen. Vielmehr müssen die Anbieter danach ihre Online-Käufer aus einem anderen EU-Land genauso behandeln wie einheimische Kunden, d. h. sie müssen an alle Verbraucher in der EU verkaufen und ihnen uneingeschränkten Zugang zu ihren jeweiligen Webshops gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass der Gewerbetreibende den Zielort der Bestellung in der Europäischen Union in seinen AGB als Lieferziel ausweist oder es sich um elektronisch erbrachte und nicht urheberrechtliche geschützte Leistungen handelt bzw. die erworbene Dienstleistung an einem Standort erbracht wird, an dem der Anbieter tätig ist.

Rückblick: Seminar zum Datenschutz im augenoptischen Betrieb – Wettbewerbszentrale gibt Augenoptikern Praxistipps für die Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken

Im Rahmen des Weiterbildungsangebots, das der Südwestdeutsche Augenoptikerverband für seine Innungsmitglieder aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland regelmäßig veranstaltet, hat die Wettbewerbszentrale am 25.01.2018 in Karlsruhe ein Seminar zum Datenschutz durchgeführt.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

EU-Kommission erinnert Online-Handel an Pflicht zur Verlinkung auf Streitbeilegungsplattform – OLG Hamm verlangt „anklickbaren“ Link

Seit dem 09. Januar 2016 sind Online-Händler in der EU nach Art. 14 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten dazu verpflichtet, auf ihren Websites auf die von der Kommission betriebene Streitbeilegungsplattform (sog. „OS-Plattform“) hinzuweisen und einen leicht zugänglichen Link zu dieser vorzuhalten

Werbung mit „0 € Zuzahlung“ unzulässig, wenn Kunden eine erst später zu erstattende Zuzahlung leisten müssen – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde eines Plattformbetreibers zurück

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30.11.2017 (Az. I ZR 62/17) die Nichtzulassungsbeschwerde eines Unternehmens, das über eine Internetplattform den Abschluss von Verträgen zwischen Verbrauchern und Mobilfunkdienstleistungsunternehmen vermittelt, gegen das von der Wettbewerbszentrale erstrittene Urteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 46/16) zurückgewiesen.

Dem Rechtsstreit zugrunde liegen Werbeaussagen eines Plattformbetreibers mit „0 € Zuzahlung“, womit dieser für den Abschluss von Mobilfunkverträgen mit gekoppelter Abgabe von Smartphones geworben hatte. Tatsächlich waren jedoch

Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern im Rahmen eines selektiven Vetriebssystems den Verkauf bei Amazon untersagen

Der EuGH hat heute grundlegend zur Zulässigkeit von sog. Plattformverboten entschieden. Nach der heutigen Entscheidung kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen (Rs. C-230/16 Coty Germany GmbH / Parfümerie Akzente GmbH).

Zum Sachverhalt

BGH legt EuGH Fragen zu Anforderungen an Cookie-Einwilligung vor – Fragen betreffen auch Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung

Um Besuchern auf ihrer Webseite personalisierte Werbung anzeigen zu können, greifen Unternehmen häufig auf die Nutzung von Cookies zurück. Cookies sind Dateien, die von einer besuchten Webseite auf dem Smartphone oder Computer von Nutzern gespeichert werden. Je nach Funktionsweise können sie z.B. für Werbepartner Informationen über das Surfverhalten des Nutzers sammeln und übermitteln.

6 Monate bis zur EU-Datenschutz-Grundverordnung – Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Wenn in sechs Monaten, ab dem 25. Mai 2018, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Anwendung kommt, wird das Datenschutzrecht in der EU entscheidend verändert. Die Änderungen dieser rechtlichen Rahmenbedingungen betreffen zahlreiche Unternehmen, insbesondere auch solche, die in der digitalen Welt unterwegs sind und die im Rahmen ihrer Geschäftsmodelle personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen.

Grundsatzurteil zu Vergleichsportalen – BGH verlangt Transparenz

In einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil verlangt der BGH von Vergleichsportalen, die sich nicht auf die werbefinanzierte Darstellung von Vergleichsergebnissen beschränken, sondern bei Vermittlung von Verträgen Provisionen erhalten, stärkere Transparenz (BGH, Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16):

Im konkreten Fall hatte ein Preisvergleichsportal für Bestattungsdienstleistungen nur Ergebnisse von solchen Anbietern dargestellt, die dem Portalbetreiber im Falle der Vermittlung eines Bestattungsvertrages über das Portal eine Provision von 15 oder 17,5 Prozent des Angebotspreises zahlten. Andere Anbieter blieben bei den Ergebnissen des angebotenen Preisvergleichs unberücksichtigt.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de