OLG München hält „AdBlock“-Software auch bei Einsatz von „Whitelist“-Funktion für zulässig
Das OLG München hat entschieden, dass „AdBlock“-Software, mit der Werbung auf Webseiten ausgeblendet werden kann, zulässig ist (Urteil v. 17.08.2017, Az. 29 U 1917/16 n. rkr.). Ein anderes Oberlandesgericht hatte in der Vergangenheit abweichend geurteilt, weswegen das OLG München die Revision zugelassen hat. Ob die Streitparteien diese beschreiten werden, bleibt abzuwarten.