Datenschutz-Grundverordnung findet ab heute Anwendung – Wettbewerbszentrale hält bei Rechtsdurchsetzung ein Vorgehen mit Augenmaß für erforderlich
Ab heute, am 25. Mai 2018, findet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung. Sie soll den Bürgern eine bessere Kontrolle ihrer personenbezogenen Daten ermöglichen. Gleichzeitig soll es Unternehmen aufgrund einheitlicher Regeln leichter gemacht werden, die Chancen des digitalen Binnenmarktes besser zu nutzen.