Bietet eine natürliche Person gleichzeitig mehrere Waren auf einer Online-Plattform zum Verkauf an, ist nicht automatisch von einem Gewerbebetrieb auszugehen
Der EuGH hat darüber entschieden, ob eine natürliche Person, die auf einer Online-Plattform in acht Anzeigen neue und gebrauchte Waren zum Verkauf anbietet, als „Gewerbetreibende“ i. S. d. UGP-RL (2005/29/EG) eingestuft werden kann (Urteil v. 04.10.2018, Rs. C-105/17 – Komisia za zashtita na potrebitelite/Evelina Kamenova).