Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern im Rahmen eines selektiven Vetriebssystems den Verkauf bei Amazon untersagen
Der EuGH hat heute grundlegend zur Zulässigkeit von sog. Plattformverboten entschieden. Nach der heutigen Entscheidung kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen (Rs. C-230/16 Coty Germany GmbH / Parfümerie Akzente GmbH).
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