E-Commerce

1 Jahr Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale zieht trotz weiteren Klärungsbedarfs positive Bilanz

Seit 13.01.2018 sind die gesetzlichen Regelungen in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Für Verbraucher geht es dabei um Preistransparenz, für Unternehmer um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, wenn die Regeln von einzelnen nicht umgesetzt werden. Dies insbesondere dann, wenn deren Angebote auf den ersten Blick günstiger erscheinen, weil diese Kosten erst im Laufe des Bestellvorgangs mitgeteilt werden.

Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt am 01.01.2019 in Kraft

Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten und damit die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) ablösen. Das neue Gesetz gilt für alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen.

Zur Umsetzung des VerpackG wurde die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gegründet. Diese nimmt die Aufgaben wahr, die ihr durch das Verpackungsgesetz zugewiesen wurden.

Bietet eine natürliche Person gleichzeitig mehrere Waren auf einer Online-Plattform zum Verkauf an, ist nicht automatisch von einem Gewerbebetrieb auszugehen

Der EuGH hat darüber entschieden, ob eine natürliche Person, die auf einer Online-Plattform in acht Anzeigen neue und gebrauchte Waren zum Verkauf anbietet, als „Gewerbetreibende“ i. S. d. UGP-RL (2005/29/EG) eingestuft werden kann (Urteil v. 04.10.2018, Rs. C-105/17 – Komisia za zashtita na potrebitelite/Evelina Kamenova).

Generalanwalt des EuGH nimmt zu Infopflichten zum Widerrufsrecht bei Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte Stellung

In seinen Schlussanträgen zu einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahrenhat hat der Generalanwalt des EuGH ausgeführt, dass es unzulässig ist, wenn bei einem Werbeprospekt mit beigefügter Bestellkarte, das unter die Regelung des Art. 8 Abs. 4 VRRL (2011/83/EU) fällt, nur auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird, ohne weitere Informationen dazu zu geben. Ein Muster-Widerrufsformular muss jedoch einem solchen Prospekt nicht beigefügt werden.

Pflicht zur Kennzeichnung von Textilerzeugnissen, aber nicht mit „100%“

Der EuGH hat über die Anforderungen an eine Etikettierung oder Kennzeichnung von Textilerzeugnissen entschieden (Urteil v. 05.07.2018, Rs. C-339/17).

In einem Verfahren vor dem LG Köln war der Verein für lauteren Wettbewerb e. V. gegen die Princesport GmbH vorgegangen. Diese habe nach Ansicht des Klägers bei der Bewerbung und beim Vertrieb von ausschließlich aus einer Faser bestehenden Textilerzeugnissen über das Internet die entsprechenden Anforderungen an Etikettierung und Kennzeichnung nicht beachtet.

EuGH bestätigt strenge Auslegung der Regelgungen zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Staubsaugern – keine „irreführende Unterlassung“, wenn Testbedingungen zur Ermittlung der Effizienzklasse fehlen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf das Energieetikett auf Staubsaugern keine zusätzlichen Informationen über die Testbedingungen für die Energieeffizienzklasse enthalten (Urteil v. 25.07.2018, Rs. C-632/16).

6 Monate Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale sieht noch erheblichen Klärungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung

Seit 13.01.2018 sind die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen.

LG München zur Zulässigkeit von E-Mail-Werbung: Voreingestelltes Häkchen reicht nicht für Einwilligung zum Newsletter aus

Das LG München I hat über die Zulässigkeit von E-Mail-Werbung entschieden (Urteil v. 04.06.2018, Az. 4 HK O 8135/17, n. rkr.). Die Wettbewerbszentrale ist damit erfolgreich gegen unzulässige E-Mail-Werbung eines Onlinehändlers für Babyprodukte vorgegangen.

Im Kassenbereich des Online-Shops der Beklagten befand sich

Prozess wegen Bestellabschlussseite auf Amazon beim OLG München anhängig – Wettbewerbszentrale will Grundsatzfrage für den Online- und Marketplace-Handel klären

Für Online-, insbesondere für Marketplace-Händler, hat ein Verfahren, das die Wettbewerbszentrale gegen die deutsche Niederlassung von Amazon führt, grundsätzliche Bedeutung. In der ersten Instanz hatte sich die Selbstkontrollinstitution gegen den Internetgiganten durchgesetzt. Nun liegt der Fall dem OLG München zur Entscheidung vor. Im Einzelnen:

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