E-Commerce

Klage gegen viagogo – Auch private Anbieter müssen beim Verkauf von Tickets ihre Identität und Anschrift mitteilen

Das LG München I hat über eine Klage gegen die viagogo AG wegen diverser lauterkeitsrechtlicher Verstöße entschieden (Urteil v. 04.06.2019, Az. 33 O 6588/17).

Die Beklagte betreibt eine Ticketplattform. Während des Bestellvorgangs auf ihrer Internetseite blendete sie blickfangmäßig die Garantie „Alle Tickets auf unserer Seite kommen mit einer 100%-Garantie. Was bedeutet das für Sie? Sie kaufen mit Gewissheit. Wir garantieren Ihnen gültige Tickets für die Veranstaltung!“ ein.

Verwendung einer kostenpflichtigen Service-Rufnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung ist unzulässig

Nach der EuGH-Entscheidung zur Verwendung von kostenpflichtigen Rufnummern für die Kontaktaufnahme zu einem Online-Händler (EuGH, Urteil vom 02.03.2017 – Rs. C -568/15) gibt es nun auch weitere Klarheit in Bezug auf die Verwendung einer kostenpflichten Service-Rufnummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung: Das OLG Hamburg hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren die Verwendung einer kostenpflichten Mehrwertdienste-Rufnummer in einer Widerrufsbelehrung als unzulässig angesehen

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) – Neue Pflichten für Hersteller/Erstinverkehrbringer

Seit 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (siehe dazu bereits die News vom 07.12.2018 >>). Ziel des neuen Gesetzes ist, höhere ökologische Standards beim Recycling der Verpackungsabfälle zu erzielen. So soll die Recyclingquote erhöht und alle Unternehmen, die als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von Verpackungen gelten, an den Entsorgungskosten beteiligt werden. Um dies gewährleisten zu können, müssen sich Hersteller/Erstinverkehrbringer bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren und sich an einem dualen System beteiligen sowie die genutzte Verpackung lizenzieren.

Generalanwalt beim EuGH sieht keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel

In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt beim EuGH ausgeführt, dass der Betreiber einer Online-Handelsplattform wie Amazon nicht dazu verpflichtet ist, dem Verbraucher eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Vielmehr kann das Unternehmen frei entscheiden, welche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme es dem Verbraucher zur Verfügung stellt (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 28.02.2019, Rs. C-649/17).

Über wesentliche Eigenschaften der Ware muss auf Amazon auf der Seite informiert werden, auf der der Verbraucher sein Angebot durch Anklicken des Bestellbuttons abgeben kann

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das OLG München entschieden, dass Amazon die wesentlichen Eigenschaften zu der bestellten Ware auf der Seite angeben muss, auf der der Verbraucher sein Angebot durch Anklicken des Bestellbuttons abgeben kann (Urteil v. 31.01.2019, Az. 29 U 1582/18).

EuGH urteilt zu Infopflichten zum Widerrufsrecht bei Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte

Der EuGH hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass bei einem Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte, der unter Regelung des Art. 8 Abs. 4 VRRL (2011/83/EU) fällt, nicht nur auf das Bestehen eines Widerrufsrechts hingewiesen werden muss, sondern auch vor dem Abschluss des Vertrags die Information über die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung dieses Rechts mitgeteilt werden müssen. Steht bei dem jeweiligen Kommunikationsmittel für die Darstellung eines Muster Widerrufsformulars nur begrenzter Raum bzw. begrenzte Zeit zur Verfügung, muss die Information auf andere Weise in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden (EuGH, Urteil v. 23.01.2019, Rs. C-430/17 – Walbusch Walter Busch GmbH & Co. KG/Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.).

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