LG München untersagt gekaufte Bewertungen im Internet
Das Landgericht München hat heute nach mündlicher Verhandlung durch Versäumnisurteil entschieden, dass gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig sind (Az. 17 HK O 1734/19).
Das Landgericht München hat heute nach mündlicher Verhandlung durch Versäumnisurteil entschieden, dass gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig sind (Az. 17 HK O 1734/19).
Wer als Influencer Einkünfte damit erzielt, dass er „Produkte und auch sich selbst vermarktet“, muss „Tags“ als Werbung kennzeichnen, auch wenn er nicht für jeden „Tag“ eine Gegenleistung erhalte oder erwartet habe
– Anbieter für Verhalten des eingeschalteten Verkäufers von Fahrkarten verantwortlich – Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Anbieter, der Hamburg und das Hamburger Umland mit Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs versorgt, untersagt, im Rahmen eines Onlineshops und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit der Zahlung per Lastschrift auf den Einzug von deutschen Konten zu beschränken
Der EuGH hat entschieden, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, wenn sie andere Kommunikationsmittel zur Verfügung stellt, mit denen der Verbraucher effizient mit ihr in Verbindung treten kann (EuGH, Urteil v. 10.07.2019, Rs. C-649/17 – Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V./Amazon EU Sàrl).
Das LG München I hat über eine Klage gegen die viagogo AG wegen diverser lauterkeitsrechtlicher Verstöße entschieden (Urteil v. 04.06.2019, Az. 33 O 6588/17).
Die Beklagte betreibt eine Ticketplattform. Während des Bestellvorgangs auf ihrer Internetseite blendete sie blickfangmäßig die Garantie „Alle Tickets auf unserer Seite kommen mit einer 100%-Garantie. Was bedeutet das für Sie? Sie kaufen mit Gewissheit. Wir garantieren Ihnen gültige Tickets für die Veranstaltung!“ ein.
Nach der EuGH-Entscheidung zur Verwendung von kostenpflichtigen Rufnummern für die Kontaktaufnahme zu einem Online-Händler (EuGH, Urteil vom 02.03.2017 – Rs. C -568/15) gibt es nun auch weitere Klarheit in Bezug auf die Verwendung einer kostenpflichten Service-Rufnummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung: Das OLG Hamburg hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren die Verwendung einer kostenpflichten Mehrwertdienste-Rufnummer in einer Widerrufsbelehrung als unzulässig angesehen
Nach einer Entscheidung des LG München I erfolgte die Löschung von 10 Bewertungen eines Zahnarztes durch das Portal Jameda nach dessen Kündigung des „Premium Paket Gold“ rechtmäßig (Urteil v. 16.04.2019, Az. 33 O 6880/18).
Der Hinweis „Testsieger Stiftung Warentest“ für den Verkauf einer Matratze in verschiedenen Größen ist irreführend, wenn sich das Testurteil der Stiftung Warentest lediglich auf die Matratze in der Größe 90 x 200 cm, Härtegrad 3, bezieht und nicht auf die ganze Modelreihe.
Seit 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (siehe dazu bereits die News vom 07.12.2018 >>). Ziel des neuen Gesetzes ist, höhere ökologische Standards beim Recycling der Verpackungsabfälle zu erzielen. So soll die Recyclingquote erhöht und alle Unternehmen, die als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von Verpackungen gelten, an den Entsorgungskosten beteiligt werden. Um dies gewährleisten zu können, müssen sich Hersteller/Erstinverkehrbringer bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren und sich an einem dualen System beteiligen sowie die genutzte Verpackung lizenzieren.
Der EuGH hat entschieden, dass die Entfernung der Schutzfolie bei einer online gekauften Matratze nicht das Widerrufsrecht des Käufers ausschließt (Urteil v. 27.03.2019, Rs. C-681/17 – slewo // schlafen leben wohnen GmbH/Sascha Ledowski).