Bundesgerichtshof: Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang unzureichend – Verstoß gegen Jugendschutzrecht führt zu Wettbewerbsverstoß
Der Bundesgerichtshof hat am Freitag mitgeteilt, dass es jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internetangebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genüge ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.