Plagiate: Landgericht Köln untersagt Vertrieb von nachgeahmtem Waffeleisen
Das Landgericht Köln hat Medienberichten zur Folge am Dienstag dem Kaffeeröster und Versandhändler Tchibo untersagt, ein nachgeahmtes Waffeleisen zu vertreiben (Az. 33 O 196/07). Weiterhin müsse Tchibo Schadensersatz leisten. Das mittelständische Unternehmen Cloer mit Sitz in Arnsberg war Mitte 2007 gegen Tchibo vorgegangen, weil der Konzern im Jahr 2006 Waffeleisen verkauft hatte, die denen des Mittelständlers Cloer zum Verwechseln ähnlich sahen.