Bundesgerichtshof: Vorformulierte Einwilligung in Werbung per Post zulässig
In einem aktuellen Urteil (Entscheidung vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 12/08) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu Gunsten von HappyDigits entschieden, dass eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorformulierte Einwilligungserklärung für die Verwendung von Kundendaten zu Werbezwecken per Post und zu Marktforschungszwecken zulässig ist, wenn der Kunde deutlich darauf hingewiesen wird, dass er diese Klausel streichen kann. Die Streichung kann zum Beispiel durch direktes Durchstreichen oder durch Ankreuzen eines Kästchens geschehen.