E-Commerce

Gesetz gegen Kostenfallen im Internet tritt am 1. August 2012 in Kraft

Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet wurde am 16. Mai 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt zum 1. August 2012 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt hat der Unternehmer den Verbraucher bei kostenpflichtigen Verträgen unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – wie zum Beispiel den Preis – zu informieren.

EuGH: Genereller Ausschluss des Internetvertriebs im selektiven Vertriebssystem unzulässig

Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte greifen in ihren Lieferverträgen mitunter zu dem Mittel, Händlern den Vertrieb über das Internet zu beschränken oder ganz zu verbieten. Einem Prestigeverlust der Marke durch ein „Verramschen“ der Ware soll dadurch vorgebeugt werden. Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 13. Oktober 2011 dem Ausschluss des Internetvertriebs durch Händler in einem selektiven Vertriebssystem einen Riegel vorgeschoben und sich damit dem Votum des Generalanwaltes ( vgl. Aktuelles vom 27.05.2011) angeschlossen.

Generalanwalt beim EuGH: Selektiver Vertrieb und Ausschluss des Internet-Handels

Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte sehen sich vielfach mit dem Umstand konfrontiert, dass ihre Produkte zu erheblich herab gesetzten Preise über das Internet verkauft und dort teilweise auch „verramscht“ werden. Die Industrie sucht daher nach Wegen, dieses Gebaren zu unterbinden und greift dazu auch zu dem Mittel, den Internetvertrieb auszuschließen. Dem sind jedoch rechtlich enge Grenzen gesetzt, wie ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zeigt,

Verstoß gegen eBay- Grundsatz ist nicht zugleich ein Wettbewerbsverstoß

EBay-Händler dürfen nach den Grundsätzen von ebay nicht gleichzeitig mehr als drei Angebote mit identischen Artikeln anbieten. Ein Verkäufer von Autozubehör hatte jedoch sechs identische Radioblenden und Adapterkabel im „Sofort-Kaufen-Format“ auf der Internetplattform eBay angeboten und damit unstreitig gegen die eBay Grundsätze zum Einstellen identischer Artikel verstoßen. In diesem Verhalten sah ein anderer eBay-Verkäufer einen Wettbewerbsverstoß.

Ebay muss mögliche Markenrechtsverletzungen auf seiner Website nicht manuell kontrollieren

In einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es u.a. um die Frage, ob eBay Bilder in Angeboten manuell kontrollieren muss, um eine mögliche Markenrechtverletzung seiner Anbieter auszuschließen. Dies hat der BGH verneint (I ZR 139/08).

Im vorliegenden Fall war der Hersteller des Kinderhochstuhls TrippTrapp der Auffassung, dass eBay keine ausreichenden und zumutbaren Maßnahmen getroffen hätte, um zu verhindern, dass markenverletzende Angebote auf ihrem Online-Marktplatz erschienen.

Meisterbriefe ganz einfach im Internet kaufen!?

„Fehlt Ihnen die Zeit, einen Doktortitel, Meisterbrief oder Gesellenbrief zu erwerben? Hier bei uns können Sie … Studienabschluss, Diplom, Bachelor oder Master einer anerkannten Universität ganz einfach kaufen.“

Mit dieser und ähnlichen Werbeaussagen wurden im Internet entsprechende Dokumente zum Kauf angeboten. Dabei wies der Anbieter nur am Rande darauf hin, dass diese Dokumente „nicht gegenüber Ämtern und Firmen“ gebraucht werden dürfen und dass der Missbrauch strafbar ist.

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