E-Commerce

Ebay muss mögliche Markenrechtsverletzungen auf seiner Website nicht manuell kontrollieren

In einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es u.a. um die Frage, ob eBay Bilder in Angeboten manuell kontrollieren muss, um eine mögliche Markenrechtverletzung seiner Anbieter auszuschließen. Dies hat der BGH verneint (I ZR 139/08).

Im vorliegenden Fall war der Hersteller des Kinderhochstuhls TrippTrapp der Auffassung, dass eBay keine ausreichenden und zumutbaren Maßnahmen getroffen hätte, um zu verhindern, dass markenverletzende Angebote auf ihrem Online-Marktplatz erschienen.

Meisterbriefe ganz einfach im Internet kaufen!?

„Fehlt Ihnen die Zeit, einen Doktortitel, Meisterbrief oder Gesellenbrief zu erwerben? Hier bei uns können Sie … Studienabschluss, Diplom, Bachelor oder Master einer anerkannten Universität ganz einfach kaufen.“

Mit dieser und ähnlichen Werbeaussagen wurden im Internet entsprechende Dokumente zum Kauf angeboten. Dabei wies der Anbieter nur am Rande darauf hin, dass diese Dokumente „nicht gegenüber Ämtern und Firmen“ gebraucht werden dürfen und dass der Missbrauch strafbar ist.

Ein Verbraucher, der seinen Internetkauf widerruft, muss nicht die Kosten der Zusendung der Ware tragen

Dies hat der EuGH in einem aktuellen Urteil entschieden. In seiner Entscheidung stellt der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Waren auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt.

Google verletzt keine Markenrechte, wenn Anzeigenkunden Schlüsselwörter kaufen können, die eingetragenen Marken entsprechen

Zu diesem Ergebnis kommt der europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil. Allerdings müssen die Käufer der Schlüsselwörter in ihrer Werbeanzeige darauf achten, dass die Internetnutzer leicht erkennen können, von wem die Waren angeboten werden, damit es zu keiner Herkunftstäuschung kommt (Urteil v. 23.03.2010 in den Rechtssachen C-236/08 bis C-238/08).

Händler darf auf seiner Website seine Preise erst ändern, wenn sie in der Preissuchmaschine aktualisiert sind

In einem aktuellem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Den Händlern ist es nach Auffassung des BGH zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird

Verbraucher müssen im Falle eines Widerrufs vermutlich schon bald keine Versandkostenpauschale mehr bezahlen

Der EuGH hat über die Frage zu entscheiden, ob es mit der Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG vereinbar ist, wenn einem Verbraucher im Falle des Widerrufs seines Fernabsatzvertrages die Kosten für die Zusendung der Ware auferlegt werden. Im konkreten Fall ging es um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer im Versandhandel tätigen Gesellschaft. Ihre AGB sehen vor, dass der Verbraucher einen pauschalen Versandkostenanteil von 4,95 Euro trägt, den das Versandunternehmen im Fall eines Widerrufs nicht zu erstatten hat.

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