Irreführende Werbung mit der Bezeichnung „Juwelier Preis“
Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Werbung eines Juweliers mit dem Begriff „Juwelier Preis“ wegen Irreführung über den Preis. Der Juwelier warb in seinem Onlineshop mit Preisgegenüberstellungen für den Verkauf von Schmuckstücken wie Diamantringe, Ohrhänger, Halsketten und Anhänger. Den höheren Preis bezeichnete er dabei mit dem Zusatz: