BGH: Zu der Frage, wann Kinder in der Werbung direkt angesprochen werden
In einem aktuell veröffentlichten Fall, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Werbung gezielt an Kinder gerichtet ist, wenn diese in der Werbung direkt in der „du“-Form angesprochen werden und die Formulierungen auch sonst überwiegend kindertypische Worte einschließlich gebräuchlicher Anglizismen enthalten (Urteil des BGH, Az. I ZR 34/12 ).