E-Commerce

BGH bestätigt seine Entscheidung im Online-Rollenspiel „Runes of Magic“ – Werbeaussage richtet sich gezielt an Kinder

Bei dem Online-Rollenspiel „Runes of Magic“ können die Charaktere der Spieler mit virtuellen Gegenständen ausgerüstet werden. Der Kauf der Gegenstände wurde wie folgt beworben:
„Pimp deinen Charakter-Woche (Überschrift)
Ist Dein Charakter bereit für kommende Abenteuer und entsprechend gerüstet?
Es warten tausende von Gefahren in der weiten Welt von Taborea auf Dich und Deinen Charakter.

OLG Oldenburg zur Unwirksamkeit von Rechtswahlklauseln im innergemeinschaftlichen Online-Handel

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 23.09.2014, (Az. 6 U 113/14) sind Klauseln, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsehen, unwirksam im Rechtsverkehr mit Verbrauchern, die nicht in Deutschland ansässig sind. Ein Onlinehändler, dessen Angebote sich auch an Verbraucher im Ausland richten, vereinbarte mit diesen Verbrauchern in seinem Onlineshop und in seinen Shopangeboten auf der Plattform Amazon folgende Rechtswahlklauseln:

Sofort lieferbar – leider nicht

Ein Anbieter von elektronischen Produkten aus Bayern erkannte den von der Wettbewerbszentrale klageweise geltend gemachten Unterlassungsanspruch an (LG Aschaffenburg, Anerkenntnisurteil vom 19.08.2014, Az. 2 HK O 14/14), wonach er verurteilt wurde, im Rahmen seines Internetversandhandels nicht länger unter Hinweis auf die sofortige Lieferbarkeit von Produkten zu werben, wenn die so beworbene Ware tatsächlich nicht zum Versand am nächsten Werktag bereitgehalten wird.

Kamerahersteller Casio Europe darf Vertrieb über Internetplattformen nicht ausschließen – Oberlandesgericht Schleswig bestätigt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale –

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 05.06.2014 (Az. 16 U (Kart) 154/13, nicht rechtskräftig) die Berufung des Kameraherstellers Casio gegen ein Unterlassungsurteil des Landgericht Kiel zurückgewiesen. Auf die Klage der Wettbewerbszentrale hin hatte das Landgericht dem Unternehmen die Verwendung folgender Klausel in seinen Händlerverträgen wegen Kartellverstoßes untersagt:

„Der Verkauf über so genannte ‚Internet-Auktionsplattformen’ (z. B. eBay), Internetmarktplätze (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte ist nicht gestattet.“

Wichtige Änderungen im Fernabsatz ab 13.06.2014 für den Handel – Was Händler für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel und digitalen Inhalten zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) wissen sollten

Ab dem 13.06.2014 gelten für den Fernabsatz EU-weit einheitliche Regelungen. Die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel und digitalen Inhalten finden Sie in den anhängenden Informationspapieren zusammengefasst, welche zum Download bereit stehen.

Die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel sowie digitalen Inhalten im Überblick:

Wichtige Änderungen im Fernabsatz und bei Geschäften außerhalb von Geschäftsbetrieben ab dem 13.06.2014 – Neue Informationspflichten für Dienstleister und Handwerksbetriebe in Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ab 13.06.2014

Zum 13.06.2014 sind von den Unternehmern neue Informationspflichten zu beachten. Dies ergibt sich aus der Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie, die vom Gesetzgeber in das BGB sowie in das EGBGB eingearbeitet wurde.

Danach muss auch ein Anbieter von Dienstleistungen bzw. Werkleistungen dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung eine Vielzahl von Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen.

Bundesgerichtshof: „Tippfehler-Domains“ dürfen keine Kunden abfangen

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die konkrete Benutzung einer „Tippfehler-Domain“ unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG verstößt, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der richtigen Seite befindet (Urteil vom 22.01.2014 , Az. I ZR 164/12 – wetteronline.de).

Wettbewerbszentrale beanstandete irreführende Werbung eines deutschen Unternehmens in Tschechien – Grenzüberschreitender Wettbewerbsverstoß abgestellt

Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das in Tschechien ein SMS-Chat-Portal betreibt, eine Geschäftspraxis als irreführend beanstandet. Der Wettbewerbsverstoß wurde in der Folge abgestellt.

Das Unternehmen, das sich selbst als Kontaktportal bezeichnet, hatte in der tschechischen Republik für sein Chatforum wie folgt geworben: „SMS Chat Portal für Kontakte mit interessanten Frauen und Männern“.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de