LG Lüneburg untersagt Irreführung durch unternehmens- und produktbezogene Werbeaussagen
Ein Unternehmen für Soft- und Hardwareprodukte bewarb im Internet seine Onlineshops mit den Aussagen „Rund 30.000 Produkte mit bis zu 80% Preisvorteil. Seit rund 10 Jahren sind wir Ihr seriöser Partner rund um Ihre IT. Mehr als 200.000 Kunden geben uns Recht“, „Weltweiter Versand im 24 Stundenservice“ sowie weiteren ähnlichen Aussagen. Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Werbung als irreführend