„Beste Netzqualität“ – Irreführende Alleinstellungswerbung untersagt
Das Landgericht Bonn hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einen Vermittler von Mobilfunkverträgen zur Unterlassung der Werbeaussagen „in bester Netzqualität“ und „beste Netzqualität“ verurteilt (LG Bonn, Urteil vom 18.12.2014, Az. 12 O 24/14).