Digitalisierung

EuGH: Speicherung von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält dynamisch vergebene IP-Adressen für „personenbezogene Daten“ im Sinne des Datenschutzrechts – aber nur, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

Dies sei dann der Fall, wenn der Webseitenbetreiber „über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, den Nutzer anhand der Zusatzinformationen, über die dessen Internetzugangsanbieter verfügt, bestimmen zu lassen.“

EU-US-Privacy Shield: Neue Datenschutzvereinbarung mit den USA

Besonders internationale Konzerne, aber auch kleinere und mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die USA stehen oftmals vor der Frage, wie ein rechtmäßiger Transfer von personenbezogenen Daten in die USA erfolgen kann.

Durch die Verabschiedung des EU-US-Privacy Shields durch die EU-Kommission stehen für Unternehmen nun grundsätzlich wieder zwei Wege zur Verfügung,

EuGH zur Prüfung von Rechtswahlklauseln im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr – Anwendbares Recht richtet sich nach dem Sitz des Verbrauchers

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Wirksamkeit einer im innergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern verwendeten Rechtswahlklausel nach dem Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat, zu prüfen ist (Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15). Im konkreten Fall hatte die Firma Amazon mit Sitz in Luxemburg die Rechtswahlklausel

„Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts“.

zumindest bis Mitte 2012 in Verträgen im Online-Handel, die unter anderem mit Verbrauchern mit Sitz in Österreich geschlossen wurden, verwendet.

Landgericht Berlin zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Einwilligungserklärung in Telefonwerbung

Das Landgericht Berlin hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren zu den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung in den Erhalt von telefonischen Werbeanrufen Stellung genommen (LG Berlin, Urteil vom 14.06.2016, Az.: 16 O 446/15, nicht rechtskräftig).

Die Beklagte im konkreten Fall ist eine Krankenkasse, welche im Rahmen einer Informationsveranstaltung einen Werbeflyer verwendete, durch den der Betroffene aufgefordert wurde, zum Erhalt eines Gratisproduktes seinen Namen sowie seine Anschrift einzutragen.

Unlautere Werbung: Über die Hälfte aller Beschwerden betreffen Sachverhalte im Internet – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2015 vor

– 60 % aller Fälle betreffen Geschäftspraktiken und Werbung im Internet – Irreführungsfälle Hauptgrund für Beanstandungen – Mehr Fälle beim Europäischen Gerichtshof
(Köln, 3. Mai 2016)
Die Wettbewerbszentrale hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2015 vorgelegt. Danach hat sie im vergangenen Jahr über 12.000 Anfragen und Beschwerden bearbeitet. Dabei betreffen weit über die Hälfte aller Beschwerden Werbe- und Vertriebsfälle im Internet. Hauptgrund für Beanstandungen sind Irreführungsfälle und Verstöße gegen Informationspflichten – allerdings mit rückläufiger Tendenz. Auch wenn die meisten Wettbewerbsstreitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden konnten, musste die Wettbewerbszentrale in 2015 knapp 600 Gerichtsverfahren führen. Dabei nimmt die Zahl der Fälle beim EuGH zu.

Beschwerden über Werbung mit Internetbezug auf dem Vormarsch

Europäisches Parlament verabschiedet Datenschutz-Grundverordnung

Nach vierjähriger Beratung und Diskussion in den europäischen Gremien hat das europäische Parlament am 14.04.2016 die neue Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) verabschiedet ( http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-16-1403_en.htm). Diese muss jetzt noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, bestehende nationale Vorgaben anzupassen

LG Düsseldorf: Die Nutzung des Like-Buttons auf der Unternehmer-Webseite verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Medienberichten zu Folge hat das LG Düsseldorf in einem Verfahren der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Peek & Cloppenburg entschieden, dass die Nutzung des Like-Buttons von Facebook auf der Webseite des Unternehmens gegen das Datenschutzrecht verstößt und damit wettbewerbswidrig ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2016, Az. 12 O 151/15).

Sind Betreiber von Facebook-Fanpages für eventuelle Datenschutzverstöße von Facebook mit verantwortlich? – Bundesverwaltungsgericht ruft den EuGH an

In einem mehrjährigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren zwischen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein geht es bei der Frage, ob der Betreiber einer Fanpage auf Facebook für die durch den Besuch einer Fanpage ausgelöste Datenverarbeitung durch Facebook mitverantwortlich sein kann, in die Endrunde.

Das ULD hatte von dem Unternehmen verlangt, die eigene Fanpage auf Facebook zu deaktivieren. Der Grund hierfür seien datenschutzrechtliche Verstöße. Denn bei einem Aufruf der Fanpage würden die Nutzerdaten der Besucher von Facebook erhoben und verarbeitet werden, die sodann von Facebook u. a. zu Werbezwecken sowie für das Erstellen einer sogenannten Nutzerstatistik genutzt würden, ohne dass die Nutzer hierüber hinreichend aufgeklärt würden und in die Datennutzung eingewilligt hätten.

Bundesrat billigt Verbandsklagebefugnis bei Datenschutzverstößen

Der Bundesrat hat in seiner 941. Sitzung am 29.01.2016 das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts gebilligt.

Nach dem Gesetz können Verbände und Kammern bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, die die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung,

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de