Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung der Nutzer zulässig
Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mitgeteilt hat, müssen Betreiber von Webseiten eine explizite Einwilligung der Nutzer dafür einholen, dass der Anbieter eines auf der Webseite eingebundenen Dritt-Dienstes die dort erhobenen Daten auch für eigene Zwecke nutzen darf.