Influencer-Posts können redaktionelle Beiträge sein – konkreter Inhalt und besondere Umstände des Einzelfalls entscheidend
Das Kammergericht Berlin hat in einem Eilverfahren eines Verbands gegen eine Bloggerin und Influencerin Angaben dazu gemacht, wann Beiträge in sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden müssen (Urteil v. 08.01.2019, Az. 5 U 83/18).
In diesem Verfahren ging es um drei Instagram-Posts der Antragsgegnerin, welche diese nicht als Werbung gekennzeichnet hatte.