Keine unzulässige redaktionelle Werbung bei werblichem Link in Internetmagazin – KG Berlin stellt Anforderungen an Ausgestaltung eines Hyperlinks klar
Wird bei einer Onlinezeitung im Rahmen redaktioneller Berichterstattung ein werblicher Hyperlink verwendet, bei dessen Betätigung der Nutzer den redaktionellen Teil verlässt, ist darin kein Verstoß gegen das Gebot der Trennung von redaktionellem und werblichem Teil zu sehen, wenn der werbliche Charakter des Hyperlinks von den redaktionellen Beiträgen unterscheidbar ist. Das hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 8.6.2007 (Az. 5 W 127/07) in einem von der Wettbewerbszentrale initiierten Verfahren entschieden.