Digitalisierung

Keine unzulässige redaktionelle Werbung bei werblichem Link in Internetmagazin – KG Berlin stellt Anforderungen an Ausgestaltung eines Hyperlinks klar

Wird bei einer Onlinezeitung im Rahmen redaktioneller Berichterstattung ein werblicher Hyperlink verwendet, bei dessen Betätigung der Nutzer den redaktionellen Teil verlässt, ist darin kein Verstoß gegen das Gebot der Trennung von redaktionellem und werblichem Teil zu sehen, wenn der werbliche Charakter des Hyperlinks von den redaktionellen Beiträgen unterscheidbar ist. Das hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 8.6.2007 (Az. 5 W 127/07) in einem von der Wettbewerbszentrale initiierten Verfahren entschieden.

Bundesgerichtshof: Internet-Auktionshäuser können bei Markenverletzungen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden – BGH bestätigt bisherige Rechtsprechung –

Der u. a. für das Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut entschieden, dass Internet-Auktionshäuser auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn Anbieter auf ihrer Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten. Danach betrifft das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivileg für Host-Provider nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen den Unterlassungsanspruch.

Geschäftsbezogene Angaben in E-Mails

Das am 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat zu Gesetzesänderungen geführt, die sich auf von Unternehmen versandte E-Mails beziehen: Seit Jahresbeginn sind Unternehmer verpflichtet, in Geschäftsbriefen unabhängig von deren Form bestimmte Geschäftsangaben zu machen.

Landgericht Wiesbaden: Anforderungen an Impressumspflicht bei gemeinschaftlichen Internetportalen

Gegenstand einer Entscheidung des LG Wiesbaden war die Frage, welche Impressumspflichten bei einem gemeinschaftlichen Internetportal bestehen. Beide Parteien handeln über das Internet mit Computerzubehör, Digitalkameras und ähnlichen Waren. Unter www.m(…)markt.de, der Seite des Beklagten, erfährt der Besucher, dass die einzelnen M-Märkte jeweils eigenständige Gesellschaften sind, die unabhängig voneinander betrieben werden,

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