Sicherheitswirtschaft

BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht – Mehr Sicherheit im Online-Handel

Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.

Verschleierte Kosten bei Inanspruchnahme eines Schlüsselnotdienstes – Wettbewerbszentrale lässt Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln gerichtlich untersagen

Die Wettbewerbszentrale hatte einige Klauseln aus den Auftragsbestätigungen eines Schlüsseldienstes als unwirksame Leistungsbestimmungsklauseln beanstandet. Nach dem Landgericht Dortmund gab ihr nun auch das Oberlandesgericht Hamm recht und untersagte die Verwendung einiger Klauseln.

Landgericht Dortmund untersagt unwirksame Klauseln in Auftragsbestätigungen eines Schlüsseldienstes

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale, die zahlreiche Beschwerden bezüglich der Ausgestaltung von Auftragsformularen eines Schlüsseldienstes erhalten hatte, hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 13.07.2007 (Az. 8 O 370/06 – nicht rechtskräftig) einen Schlüsseldienst zur Unterlassung der Verwendung verschiedener Klauseln in Auftragsbestätigungen und Rechnungsformularen verurteilt.

Oberlandesgericht Hamm untersagt irreführende Werbung eines Schlüsselnotdienstes mit einem nicht existenten Geschäftssitz

Die Werbung eines Schlüsselnotdienstes in einem Telefonbuch mit einer Adresse eines Mitarbeiters, an welcher das Unternehmen aber selbst keinen Betriebssitz unterhält, ist irreführend. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 29.03.2007 – Az. 4 U 11/07 – auf die Berufung der Wettbewerbszentrale entschieden. Den Kunden eines Schlüsselnotdienstes, in der Regel in Not geratenen Auftraggebern, komme es bei der Auswahl des Unternehmens maßgeblich auf die Ortsnähe an.

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