Sicherheitswirtschaft

„Schlüsselerlebnis“ Schlüsseldienst – Überhöhte Abrechnungen können wettbewerbswidrig sein –

Wenn die Tür ins Schloss fällt, hat so mancher Kunde anschließend ein wahres „Schlüsselerlebnis“. Der herbeigerufene Fachmann vom Schlüsseldienst präsentiert nach dem nur wenige Minuten dauernden Öffnen der versperrten Türe nicht selten eine saftige Rechnung in Höhe von 250 € bis 500 €. In jüngster Zeit mehren sich bei der Wettbewerbszentrale wieder die Beschwerden über solche zum Teil weit überhöhte Rechnungen von Schlüsseldienstunternehmen.

Verwirrspiel mit CE-Kennzeichen – Das CE-Zeichen ist kein Gütesiegel –

Die Werbung mit Gütesiegeln und Prüfzeichen hat seit Jahren Hochkonjunktur. Die Anbieter möchten das eigene Produkt von der Konkurrenz positiv abheben. Grundlagen solcher Werbeaussagen sind im Regelfall freiwillige Prüfungen durch unabhängige Prüforganisationen, die sich die Werbetreibenden einiges kosten lassen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Verbraucher ihre Kaufentscheidung maßgeblich davon abhängig machen, ob ein Produkt ein Gütesiegel trägt.

Ausstellung von Bescheinigungen über die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Bei der Wettbewerbszentrale gehen vermehrt Beschwerden ein gegen die Aussteller von Bescheinigungen über die Sachunterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung. Nach der aktuellen Gesetzlage darf ein Gewerbetreibender nur Personen mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigen, die eine Sachunterrichtung nach § 34a Abs. 1 Ziff. 3 Gewerbeordnung nachweisen. Für besondere Bewachungstätigkeiten, wie z.B. bei Ladendetektiven, ist darüber hinaus der Nachweis einer vor der Industrie- u. Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich.

Bundesgerichtshof: Beobachtung eines Mitbewerbers nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig

Der klagende Abfallentsorger hatte seinen beklagten Konkurrenten durch einen Mitarbeiter beobachten lassen. Nach dem unbestrittenen Vortrag des Beklagten beschäftigt der Kläger einen ehemaligen Mitarbeiter des Beklagten, der aufgrund seiner besonderen Kenntnisse von internen Kalkulationen und Vorgängen der Beklagten verschiedene Kunden des Beklagten abgeworben hat. Diesen Kunden war die Entsorgung von Schutt und Abfall zu Preisen angeboten worden, die nach Meinung des Beklagten ohne Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nicht hätten kostendeckend sein können.

Wettbewerbswidriges Ausnutzen behördlicher Autorität – Landgericht Baden-Baden untersagt Werbung mit Kaufempfehlung der Polizei

Das Landgericht Baden-Baden hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Anbieter von Sicherheitsprodukten u. a. untersagt, für einen Türstopper mit der Aussage „Polizei-Kaufempfehlung … Die kriminalpolizeiliche Beratung empfiehlt den Safety First-Türstopper mit Alarm“ zu werben (Anerkenntnisurteil vom 12.12.2008, Az. 4 O 97/08). Die Wettbewerbszentrale hatte den Unternehmer zur Unterlassung

Neues UWG in Kraft – Neue Regeln für Werbung und Vertrieb

Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).

Hohe Ordnungsgelder wegen irreführender Telefonbuchwerbung eines Schlüsseldienstes – Landgericht Paderborn bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Paderborn jüngst gegen ein bundesweit aktives Schlüsselnotdienstunternehmen empfindliche Ordnungsgelder in Höhe von 100.000 Euro sowie gegen den Geschäftsführer des Unternehmens in Höhe von 20.000 Euro verhängt (Beschluss vom 11.11.2008, Az. 7 O 67/06 – nicht rechtskräftig). Dem Unternehmen und dem Geschäftsführer war bereits im Frühjahr 2007 verboten worden,

Herabsetzung von Mitbewerbern bei Werbung für eine Versicherung von Wertsachen

Die Geld- und Werttransportbranche war im Jahr 2006 durch einen Skandal erschüttert worden. Diesen Sachverhalt nahm jüngst ein Versicherungsunternehmen zum Anlass, ein neues Versicherungsprodukt, eine Valorenversicherung, zum Schutz von Kundengeldern zu bewerben. Die Wettbewerbszentrale hat das Versicherungsunternehmen u. a. wegen wettbewerbswidriger Behinderung auf Unterlassung in Anspruch genommen,

Irreführende Werbung mit dem Hinweis „CE-geprüft“ – CE-Kennzeichen ist kein Gütesiegel

Das Landgericht Stendal hat jüngst die Werbung für Arbeitshandschuhe mit dem Hinweis „CE-geprüft“ für irreführend gehalten (Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08) und ist damit der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt. Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung als irreführend beanstandet, weil diese suggerierte, eine neutrale Stelle hätte die Qualität der beworbenen Produkte überprüft, was aber tatsächlich nicht der Fall war.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de