Sicherheitswirtschaft

Seriös durch Mitgliedschaft? – Irreführende Werbung einer Detektei

Der Wettbewerbszentrale wurde eine Beschwerde übersandt, wonach eine Detektei mit dem Hinweis geworben hat:

„Als seriöse Detektei und kompetente Detektive sind wir Mitglied im Bund Deutscher Kriminalbeamter“.

Der in der Werbung genannte Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist ein selbständiger, parteipolitisch unabhängiger Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und der übrigen, im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung tätigen Mitarbeiter des Bundes und der Länder.

Werbung mit Polizeiempfehlungen

Die Wettbewerbszentrale hatte sich in letzter Zeit verschiedentlich mit Beschwerden zu befassen, die eine irreführende Bezugnahme auf Polizeikaufempfehlungen zum Gegenstand hatten. Speziell ging es um kleine batteriebetriebene Alarmgeräte, wie z. B. ein Taschenalarm oder einen Türstopper. Eine Werbeaussage lautet wie folgt:

Inverkehrbringen von nicht verkehrsfähigen Pressklemmen

Nach der europäischen Norm EN 13411-3 dürfen Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllen und entsprechend mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Alupressklemmen müssen dabei als nahtlose Hohlprofile hergestellt werden. Nicht zulässig ist der Vertrieb von Pressklemmen, die entgegen der EN 13411-3 nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist.

Teilnahmebescheinigungen nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Satz 4 Gewerbeordnung im Bewachungsgewerbe

Ein Sicherheitsunternehmen hatte Personen, welche eine berufliche Tätigkeit im Bereich des Bewachungsgewerbes aufnehmen wollten, die Teilnahme an Lehrgängen bzw. Vorbereitungslehrgängen für die Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe angeboten und auch durchgeführt. Hierüber wurden dann „Zertifikate“ bzw. „Teilnahmebescheinigungen“ über die Unterrichtung nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Satz 4 Gewerbeordnung „Bewachungspersonal“ ausgestellt, die in der Gestaltung dem amtlichen Muster der Anlage 1 der Bewachungsverordnung nachempfunden waren.

Verbandszugehörigkeit schafft keine Abhängigkeit

Das Landgericht München I untersagt die irreführende Werbung eines Detektivbüros. Dieses hatte mit dem Hinweis geworben: „Wir gehören keinem Detektivverband an und sind damit einsatzunabhängig“.

Das Landgericht München I hat in seiner Entscheidung vom 19.01.2011 betont, dass die Mitgliedschaft in einem Verband ein Unternehmen nicht einsatzabhängig macht.

Irreführende Werbung für eine Alarmanlage

Immer wieder erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über Anbieter von Sicherheitstechnik, die irreführend für ihre Produkte werben. Im konkreten Fall hatte ein Hersteller und Anbieter von Alarmanlagen für sein „innovatives Alarmsystem“ mit dem Hinweis „Alarmsirene 130 dB, ISO 9001, entwickelt und hergestellt in Großbritannien“ geworben. Diese Werbeaussage war in mehrfacher Hinsicht irreführend.

Missbräuchliche Verwendung von CE-Zeichen

Nach wie vor erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über die Verwendung von CE-Zeichen für technische Produkte, wobei der Eindruck erweckt wird, es finde durch eine neutrale Stelle eine Überprüfung statt, die über die Mindestvoraussetzungen nach dem Gesetz hinausgehen, ähnlich wie bei der Verleihung des GS-Zeichens (geprüfte Sicherheit).

Auch Detektive müssen die Preisangabenverordnung beachten

Zuletzt gingen bei der Wettbewerbszentrale vermehrt Beschwerden gegen Detektive ein. Gegenstand waren Verstöße gegen die Preisangabenverordnung. Verschiedene Detektive hatten im Internet ihre Dienstleistungen zu Nettopreisen angeboten und beispielsweise Stundensätze beworben, die die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Dies führt dazu, dass diese Detektive scheinbar günstigere Preise anbieten als ihre Konkurrenz, die Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer für ihre Dienstleistungen nennt.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
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