Sicherheitswirtschaft

Gefahrmeldung: Verlorene Ladung auf der A 5

Diese Meldungen sind wohl jedem Autofahrer aus dem Radio bekannt. Eine Ladung kann sich aus den verschiedensten Gründen von der Ladefläche lösen und auf die Fahrbahn fallen – mit entsprechenden Folgen für den nachfolgenden Verkehr. Ein Grund könnte sein, dass die zur Ladungssicherung verwendeten Zurrgurte qualitativ minderwertig sind und deswegen eine Ladung in Extremfällen nicht halten können.

Werbung eines Schlüsseldienstes im Örtlichen Telefonbuch mit Ortsnamen und Ortstelefonnummern

Immer wieder werden Beschwerden an die Wettbewerbszentrale herangetragen, die die Werbung von Schlüsseldiensten zum Gegenstand haben, wonach insbesondere in Telefonbüchern mit Ortsnamen und Ortstelefonnummern geworben wird, obwohl der Werbende an diesem Ort keine gewerbliche Niederlassung unterhält.

So hieß es beispielsweise in einem aktuellen Fall in einer Anzeige im örtlichen Telefonbuch für Ansbach und Umgebung unter „Ansbach“ wie folgt:

Preisangabengestaltung von Großhändlern im Internet

§ 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung postuliert gegenüber Letztverbrauchern eine Verpflichtung zur Angabe der Endpreise, insbesondere der Preise, in die die Mehrwertsteuer mit eingerechnet ist. Unter den Begriff der „Letztverbraucher“ fallen Verbraucher, aber auch sogenannte gewerbliche Eigenverbraucher. Gemeint sind Gewerbetreibende und Freiberufler, die eine erworbene Ware nicht weiter veräußern, sondern im eigenen Betrieb benutzen, beispielsweise Büromöbel oder Berufsbekleidung. Ob diesem Kundenkreis gegenüber Bruttopreise (Preise inklusive Mehrwertsteuer) angegeben werden müssen oder die Bezeichnung der Nettopreise ausreicht, war vor geraumer Zeit Gegenstand einer Reihe von Prozessen, die als „Metro“-Prozesse bekannt sind.

„Kleingedrucktes“ beim Kauf von Feuerlöschern

Ein Anbieter von Feuerlöschern hatte auf einer Verbrauchermesse Feuerlöscher angeboten und kostenlos eine Feuerlöschdecke dazugegeben. Auf der Rückseite des vorgedruckten Kaufvertrages befanden sich allerdings verschiedene Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Kunden benachteiligten. So hieß es unter § 6 „Haftungsbeschränkung/Haftungsausschluss“ wie folgt: „Die Haftung im Zusammenhang mit dem Betrieb ist ausdrücklich auf die Funktion beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.“

Mit dieser Klausel werden auch Schadensersatzansprüche wegen Personenschäden ausgeschlossen bzw. beschränkt. Dies verstößt gegen § 309 Nr. 7a BGB.

Irreführende Werbung eines Schlüsseldienstes

Ein in Regensburg ansässiger Schlüsseldienst hatte auf seiner Internetseite wie folgt geworben:

„Fax: 01805-663434 (Ortstarif)“

und

„Fax: 01805-180768“

Angaben zur Gebührenhöhe fehlen.

Dies hat die Wettbewerbszentrale unter dem Gesichtspunkt des § 66a Telekommunikationsgesetz in Verbindung mit § 4 Ziff. 11 UWG sowie als irreführende Werbung beanstandet.

Angaben im Zusammenhang mit TÜV-GS-Zeichen

Ein Autoteilehändler bewarb im Internet verschiedene Produkte seines Sortiments. Unter anderem bot er Waren unter Hinweis auf „TÜV-GS-Zeichen“ an, so auch eine Fußluftpumpe, deren Produktmerkmale er detailliert auflistete und im Rahmen der Produktbeschreibung ausführte:

„Das Produkt verfügt über TÜV- und GS-Prüfzertifikat“

Zudem wurde darauf hingewiesen, dass auch der Pumpenschlauch „TÜV/GS geprüft“ sei.

Konkrete Bewerbung eines Elektrogerätes ohne Typenbezeichnung ist unzulässig

Ein Elektrohändler bewarb Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger, Einbauherde, Geschirrspüler und Kühl-/Gefrierkombinationen verschiedener Markenhersteller unter Angabe des jeweiligen Preises und der Energie-Effizienz-Klasse. Teilweise wurden die Abmessungen genannt sowie einzelne Ausstattungsmerkmale der Geräte. Außerdem wurden die beworbenen Geräte abgebildet. Nicht angegeben wurden in der Werbung die genauen Typenbezeichnungen der einzelnen Geräte.

Neues Produktsicherheitsgesetz

Am 11. November 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 01. Dezember 2011 in Kraft und löst das bisherige Geräte- u. Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.

Das ProdSG will insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung und Zollbehörden intensivieren,

Winterreifen TÜV geprüft

In diesen Wochen werden allerorten wieder Winterreifen zum Verkauf angeboten und die Autofahrer auf den notwendigen Reifenwechsel hingewiesen. Zahlreiche Angebote der Autohäuser, Serviceketten und der großen Märkte locken die Verbraucher mit günstigen Preisen und teilweise auch unter Abbildung von Prüfzeichen in die Geschäfte und Werkstätten.

Bundeswirtschaftsministerium hat EU-Spielzeug-Richtlinie umgesetzt – Informationspflichten treffen Spielzeughersteller und –händler

Am 20. Juli 2011 ist die neue Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft getreten, mit der Deutschland die EU-Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG in nationales Recht umgesetzt hat. Die Richtlinie legt die EU-einheitlichen Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeug fest. Die Regelungen betreffen nicht nur die Industrie, sondern auch den Handel mit Spielwaren.

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