Drittunterwerfung beseitigt nicht immer die Wiederholungsgefahr
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren hat das Landgericht Rostock mit rechtskräftigem Beschluss vom 06.12.2016, Az. 6 HK O 106/16, einem Sachverständigen die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Der Sachverständige, Geschäftsführer eines Ingenieurbüros, welches nicht seinen Familiennamen trägt, hatte in den Kopfzeilen seines Briefbogens wie folgt geworben: