Bundesverband nicht ohne Landesverbände, Anerkennung und Zertifizierung unzulässig
Ein im Vereinsregister als „Bundesverband“ eingetragener Verband aus dem Bereich des Kfz-Handwerks muss auf Betreiben der Wettbewerbszentrale seine Verbandsbezeichnung im Vereinsregister ändern lassen.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der seit dem 07.02.2014 im Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld eingetragene Verein hatte auf seiner Homepage an zahlreichen Stellen mit der Bezeichnung