Geltendmachung von abgetretenen, dem Grunde nach unstreitigen Schadenersatzansprüchen durch Sachverständigen ist kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof in einem am 24. Oktober 2017 veröffentlichten Grundsatzurteil (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Oktober 2017 – VI ZR 504/16).
Ein Sachverständiger hatte für einen Unfallgeschädigten ein Gutachten über die Höhe des Schadens gefertigt und sich die Schadenersatzansprüche des Geschädigten in Höhe der von ihm für sein Gutachten in Rechnung gestellten Kosten abtreten lassen.