Sachverständigenbüros: Keine Anerkennung durch Versicherungen
Ein Kfz-Sachverständiger für die Bewertung von Unfallschäden bewarb auf seiner Homepage neben der Gutachtenerstellung und der Begleitung während der gesamten Schadensabwicklung seine Leistungen mit folgenden Aussagen:
Als anerkannter und geprüfter Sachverständiger durch die DESAG ist unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro von allen Versicherungen anerkannt.
Damit täuscht der Werbende die angesprochenen Verkehrskreise über die Betriebsverhältnisse (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 UWG), nämlich über eine tatsächlich nicht vorhandenen Anerkennung.