Sachverständige

Prüfung, Zulassung oder Zertifizierung als Sachverständiger ist nicht mit einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichzusetzen

Ein Sachverständiger hatte in einem Akquiseschreiben, in dem er sich als Bausachverständiger sowie Gutachter mit einer über 170-jährigen Erfahrung seines Büros im Sachverständigenwesen vorstellte, für zahlreiche Leistungen verschiedener baubezogener Gewerke geworben und darum gebeten, ihn in Adressliste als Sachverständigenbüro oder als Partner aufzunehmen. Die Kopfzeilen seines Briefbogens enthielten folgende Aussagen:

Sachverständigenbüros: Keine Anerkennung durch Versicherungen

Ein Kfz-Sachverständiger für die Bewertung von Unfallschäden bewarb auf seiner Homepage neben der Gutachtenerstellung und der Begleitung während der gesamten Schadensabwicklung seine Leistungen mit folgenden Aussagen:

Als anerkannter und geprüfter Sachverständiger durch die DESAG ist unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro von allen Versicherungen anerkannt.

Damit täuscht der Werbende die angesprochenen Verkehrskreise über die Betriebsverhältnisse (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 UWG), nämlich über eine tatsächlich nicht vorhandenen Anerkennung.

Wer mit „Vom BVSK anerkannter Kfz.-Sachverständiger“ wirbt, muss auch vom BVSK anerkannter Kfz.-Sachverständiger sein

Das LG Essen hat entschieden, dass es irreführend ist, wenn ein Kfz.-Sachverständiger damit wirbt, dass er vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) anerkannt ist, tatsächlich aber vom Bundesverbund für Kfz-Sachverständigen Handwerk e.V. (BVkSH) anerkannt ist (Urteil v. 12.07.2018, Az. 43 O 16/18, n. rkr.).

Seminaranbieter muss Gesamtpreis angeben

Eine am Niederrhein in Nettetal ansässige staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungseinrichtung im Sachverständigenwesen bot auf ihrer Homepage Aus- und Weiterbildungen zum Bausachverständigen, Baugutachter, Energieberater ebenso an wie Kurse zur Erfassung, Kalkulation und Abrechnung für Kfz-Sachverständige. Neben den Inhalten, der Dauer und anderen Parametern wurden auch die Kosten genannt, zum Beispiel

Rückblick: cartvFORUM 2018 am 8. Mai 2018 in München – Wettbewerbsrechtliche Highlights der letzten 20 Jahre

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der APE Ptacek Engineering GmbH fand am 8. Mai 2018 zum 18. Mal das cartv FORUM unter dem Motto EINFACH MACHEN!!! statt.

Etwa 200 Gäste aus der Sachverständigenbranche (Vertreter von Sachverständigenbüros/–organisationen, Prüforganisationen, Fachverbänden, Dienstleistern, Autohäusern, Versicherern usw.) waren der Einladung nach München gefolgt.

Ausbildung zum „Diplom-Luftfahrtsachverständigen“ ist wettbewerbswidrig

Ein Verband bewarb auf seiner Homepage eine „Ausbildung zum „Diplom Luftfahrtsachverständigen“ unter anderem wie folgt:

„Der Verband der …sachverständigen bildet in Zusammenarbeit mit dem Institut f…. an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft – geeignete Bewerber zum Diplom-Luftfahrtsachverständigen aus. Die Ausbildung findet in Modulen statt.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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