Sachverständige

Rückblick: XI. Kongress der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung in Nürnberg – Rechtliche Aspekte im Umgang mit selbsternannten Sachverständigen, Internetauftritten und Werbung

Die Wettbewerbszentrale war auf dem viertägigen Jahreskongresses der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung e.V. (GFS) in Nürnberg (19. – 22.06.2019) mit einem Vortrag vertreten.

Teilnehmer waren Fachleute der Polizeien der Länder, des Bundeskriminalamtes sowie öffentlich bestellte und vereidigte und anderweit qualifizierte Sachverständige, Wissenschaftler ebenso wie Fachleute aus der Schweiz, Österreich, Belgien und den Niederlanden. Neben Fachvorträgen, Darstellung der Kriminalistik-Ausbildung an Universitäten und Hochschulen, ausgewählten Fallpräsentationen, Präsentationen zu technischen Untersuchungsmethoden sowie Vorführung technischer Geräte und einer Exkursion standen an einem der Kongresstage auch rechtliche Themen auf der Agenda.

Schriftsachverständiger / Graphologe ist kein akademischer Grad

Ein Unternehmen, das Text- und Schriftanalysen anbietet, hat im Zusammenhang mit der Vorstellung eines Mitarbeiters auf der Firmenhomepage diesen als Dipl. Graph. bezeichnet. Der Genannte hat diesen akademischen Grad auch als Voranstellung zu seinem Namen und mit dem Zusatz Schriftsachverständiger im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens geführt. Und schließlich hat er in diesem Gutachten einen Verbandsstempel verwendet, der unter anderem die Bezeichnung DIPL. GRAPHOLOGE enthält.

Partnerschaften mit Verbänden und Körperschaften

Die Werbung einer Bau- und Dienstleistungs GmbH mit (nicht existierenden) Partnerschaften mit

  • dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e.V. (BVS) und
  • der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie
  • dem Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern

in der Geschäftspost und auf Briefbögen stellt eine unlautere geschäftliche Handlung

27. Jahreskongress Immobilienbewertung in Fulda – Sachverständigenwerbung: Chancen und Risiken

Anlässlich des 27. Jahreskongresses Immobilienbewertung der Sprengnetter Akademie war auch die Wettbewerbszentrale auf dem dreitägigen Kongress (17.-19.01.2019) mit einem Vortrag vertreten.

Etwa 350 Teilnehmer aus der Immobilienbranche waren der Einladung nach Fulda gefolgt. Neben einer Vielzahl von Fachvorträgen und Workshops für Praktiker der Immobilienbewertung gab es auch eine kleinere Fachausstellung mit Unternehmen aus der Immobilienbranche.

Erteilung eines Prüfzertifikats setzt Geräteüberprüfung voraus – höchstpersönliche Leistungserbringung des Sachverständigen

Geldspielgeräte bedürfen einer Zulassung. Ein Unternehmen lieferte sog. Umrüstpakete für Geldspielgeräte. Dem beigefügt wurden Zulassungsbelege der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Danach war die Bauart konkret benannter Spielgeräte nach den Anforderungen der Spielverordnung (SpielV) zugelassen. Einer solchen Lieferung

Prüfung, Zulassung oder Zertifizierung als Sachverständiger ist nicht mit einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichzusetzen

Ein Sachverständiger hatte in einem Akquiseschreiben, in dem er sich als Bausachverständiger sowie Gutachter mit einer über 170-jährigen Erfahrung seines Büros im Sachverständigenwesen vorstellte, für zahlreiche Leistungen verschiedener baubezogener Gewerke geworben und darum gebeten, ihn in Adressliste als Sachverständigenbüro oder als Partner aufzunehmen. Die Kopfzeilen seines Briefbogens enthielten folgende Aussagen:

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de