Werbung mit Zertifizierung und „TÜV“-Signets
Die Wettbewerbszentrale erhält immer wieder Beschwerden wegen werblicher Hinweise auf Zertifizierungen, insbesondere auch die Abbildung entsprechender Signets von Zertifizierungsgesellschaften.
Die Wettbewerbszentrale erhält immer wieder Beschwerden wegen werblicher Hinweise auf Zertifizierungen, insbesondere auch die Abbildung entsprechender Signets von Zertifizierungsgesellschaften.
Das Oberlandesgericht Celle hat mit Anerkenntnisurteil vom 23.07.2020, Az. 13 U 71/19, der Betreiberin eines Sachverständigenbüros verboten, mit Zertifizierungs- und Prüfungshinweisen zu werben und eine Stempelführung durch einen Sachverständigen zu dulden.
Ein Sachverständiger hatte in einer Schaufensterwerbung auf seine Dienstleistungen werblich hingewiesen und in diesem Zusammenhang neben „Wertschätzungen“ und „Schadengutachten“ auch Gerichtsgutachten wie folgt angeboten:
Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Urteil vom 01.07.2020, Az. 3 U 54/20, einem Ingenieurbüro verboten, Gutscheine für die Einlösung bei einer Hauptuntersuchung zu bewerben
Der Bundesgerichtshof hat die Verwendung einer formularmäßigen Abtretungsklausel in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadengutachtens verboten (BGH, Urteil vom 18.02.2020, Az. VI ZR 135/19).
Staatsentlastende Tätigkeiten wie die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU) dürfen als eigene Leistungen nur von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und deren Prüfingenieuren angeboten und beworben werden.
Ein Sachverständiger verwendete einen ovalen Stempel in dessen Mittelfeld er die Angabe „Kfz-Sachverständigenbüro“ sowie den Hinweis „Schadengutachten / Fahrzeugbewertungen“ und seinen Namen angebracht hatte.
Ein Sachverständiger hatte sich auf seiner Homepage unter einem Menüpunkt „Gerichtliche Zulassung“ unter anderem als anerkannter Sachverständiger eines Verbandes bezeichnet und machte unter der Überschrift „Der gerichtliche Sachverständige“ Ausführungen zu seinem Sachgebiet.
Fremde Zeichen dürfen ohne Berechtigung nicht verwendet werden, auch wenn sie thematisch passen. Die Markeninhaber müssen der werblichen Verwendung zustimmen, ansonsten liegt u. a. ein Wettbewerbsverstoß vor.
Die Wettbewerbszentrale war auf dem ersten gemeinsamen Sachverständigentag der Handwerkammer Region Stuttgart und der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart am 04.12.2019 mit einem Vortrag vertreten.