„Gutachter-vor-Ort“ – Schadenaufnahme durch Autohausmitarbeiter via App und Provisionszahlungen gerichtlich verboten!
Aufgrund einer Klage der Wettbewerbszentrale hat das LG Gießen (Versäumnisurteil vom 21.05.2021, Az. 6 O 13/21) einem Unternehmen und dessen Geschäftsführern, welche die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten im B2B-Bereich mit Bezeichnungen wie „Gutachter-vor-Ort“ anboten,