Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale am 13. Mai 2009 in Bad Homburg
Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein Einladung/Programm.
Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein Einladung/Programm.
Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).
In jüngster Zeit hat die Wettbewerbszentrale zahlreiche Beschwerden aus der Wirtschaft erhalten, wonach Tankschutzbetriebe die Bezeichnung „TÜV“ in irreführender Weise verwenden. Die betreffenden Unternehmen hatten für ihre Leistungen z.B. in Branchenbüchern mit „Tankraumsanierung – Tankreparaturen – TÜV-Abnahmen …“ oder ähnlich geworben. Tatsächlich wurden die beworbenen TÜV-Leistungen aber gar nicht
Werbung mit Gütesiegeln oder Qualitätsauszeichnungen wird branchenübergreifend für Unternehmer immer wichtiger, um die Sicherheit ihres Onlineshops oder der angebotenen Produkte zu dokumentieren und dadurch das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Insbesondere im Internet verwenden Händler gerne die von der Initiative D21 empfohlenen Gütesiegel wie beispielsweise das Trusted Shops- oder das Safer Shopping-Siegel des TÜV Süd – allerdings nicht immer in rechtmäßiger Weise.
Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.
Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass in der Kfz-Branche Provisionsangebote von Sachverständigen immer wieder einmal Anlass zur Beanstandung geben:
Um sich Aufträge zu verschaffen, bietet mancher Sachverständige den Inhabern von Autohäusern oder Kfz-Werkstätten eine „Provision“ oder „Aufwandsentschädigung“ für die Vermittlung eines Gutachtenauftrages an.
Im Rahmen der diesjährigen Automobilausstellung AMI in Leipzig wird die Wettbewerbszentrale traditionell einen Vortrag zum Wettbewerbsrecht halten. Am Samstag, 05.04.2008 wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Experte für das Sachverständigenwesen in der Wettbewerbszentrale, Büro München, über Chancen und Risiken der Werbung von Sachverständigen referieren.
Mit Urteil vom 27.09.2007 (Az. 2 U 13/07) hat das Oberlandesgericht Stuttgart einem Sachverständigen untersagt, die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger“ mit dem Zusatz „Maurer-, Beton und Stahlbeton“ zu verwenden, wenn es sich dabei nicht um den Bestelltenor handelt.
Ende vergangener Woche hat der Bundesrat das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts gebilligt. Dadurch wird das umfassende Rechtsberatungsmonopol für Rechtsanwälte, welches in dem bisherigen Rechtsberatungsgesetz niedergelegt ist, gelockert.
Auf Einladung der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) bietet die Wettbewerbszentrale auch in diesem Jahr im Rahmen der Internationalen Automobilausstellung (IAA) am 17.09.2007 einen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Wettbewerbsrecht das Sachverständigenwesen betreffend.