„TÜV“ – Kein Synonym für Prüfleistungen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 108/09, entschieden, dass die Bezeichnung und Marke „TÜV“ ausschließlich von TÜV-Unternehmen verwendet werden darf. Gegenstand des Rechtsstreits waren verschiedene Werbeaussagen eines nicht mit einem TÜV-Unternehmen verbundenen Prüfunternehmens:
„Privater TÜV“
„Erster privater TÜV“
„Deutsche Gesellschaft für … bietet bundesweit TÜV-Dienstleistungen“