Sachverständige

„TÜV“ – Kein Synonym für Prüfleistungen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 108/09, entschieden, dass die Bezeichnung und Marke „TÜV“ ausschließlich von TÜV-Unternehmen verwendet werden darf. Gegenstand des Rechtsstreits waren verschiedene Werbeaussagen eines nicht mit einem TÜV-Unternehmen verbundenen Prüfunternehmens:

„Privater TÜV“
„Erster privater TÜV“
„Deutsche Gesellschaft für … bietet bundesweit TÜV-Dienstleistungen“

Nordische Bausachverständigentage 2011 in Wismar

Der Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.V., das Kompetenzzentrum Bau Mecklenburg-Vorpommern der Hochschule Wismar und der Bereich Bauingenieurwesen führen in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., dem Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Nord e.V. und dem Wismarer Bauseminare e.V. vom 05. bis 07. Oktober die 18. Nordischen Bausachverständigentage durch.

Höchstaltersgrenzen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vom BVerwG geklärt

Der Zeitraum einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung ist endlich. Neben den weniger erfreulichen Fällen der Rücknahme oder des Widerrufs der öffentlichen Bestellung, erlischt eines Tages auch bei den „seriösen“ Sachverständigen die öffentliche Bestellung, wenn sie – oft nach Jahrzehnten erfolgreicher Tätigkeit für Gerichte, Privatpersonen oder Firmen – die in den Sachverständigenordnungen der jeweiligen Bestellungskörperschaften festgeschriebenen Altersgrenzen erreicht haben.

Neue Informationspflichten für Dienstleister

Zum 17. Mai 2010 ist die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Mit der DL-InfoV wird die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt in deutsches Recht umgesetzt. Hiernach sind Dienstleiser verpflichtet, ihrem Vertragspartner vor einem schriftlichen Vertragsschluss bzw. für den Fall eines mündlichen Vertragsschlusses vor Erbringung der Dienstleistung mit bestimmen Informationen zu bedienen.

Unlauterer Wettbewerb mit Gütesiegeln, Preisen und getarnter Werbung – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2009 vor –

MÜNCHEN – Insgesamt 15.000 Beschwerden und Anfragen zu unlauterem Wettbewerb. Zunehmende Werbeversprechen mit falschen Güte- und Testsiegeln beschäftigen Wettbewerbszentrale. Über 100 Verfahren wegen getarnter Werbung gegen Verlage. Irreführende Preise geben Anlass zu Beschwerden.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Frankfurt am Main hat im Jahr 2009 rund 15.000 Beschwerden und Anfragen über unrechtmäßige Geschäftspraktiken bearbeitet. Insgesamt bewegt sich der Beschwerdeeingang damit nach wie vor auf einem hohen Niveau.

Verwirrspiel mit CE-Kennzeichen – Das CE-Zeichen ist kein Gütesiegel –

Die Werbung mit Gütesiegeln und Prüfzeichen hat seit Jahren Hochkonjunktur. Die Anbieter möchten das eigene Produkt von der Konkurrenz positiv abheben. Grundlagen solcher Werbeaussagen sind im Regelfall freiwillige Prüfungen durch unabhängige Prüforganisationen, die sich die Werbetreibenden einiges kosten lassen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Verbraucher ihre Kaufentscheidung maßgeblich davon abhängig machen, ob ein Produkt ein Gütesiegel trägt.

„Provisionszahlungen und andere Anreize wettbewerbsrechtlich gefährlich“

Bei der Wettbewerbszentrale gehen trotz eindeutiger Rechtslage nach wie vor Beschwerden gegen Kfz-Sachverständige und Werkstätten wegen unlauterer Akquisemethoden ein.

Besonderes häufig ist dies im Bereich der Abwicklung von Kraftfahrzeugschäden. Hier versucht die Versicherungswirtschaft den ersten Zugriff auf den Geschädigten, um mit eigenen Sachverständigen und Partnerwerkstätten zum Zuge zu kommen.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de