Keine Entgeltunterschreitung bei der Hauptuntersuchung
Mit nunmehr rechtskräftigem Urteil hat das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 09.09.2014, Az. 14 U 389/14) entschieden, dass eine „Haupt- und Abgasuntersuchung für 59,- €“ unlauter ist.
Ein Autohaus hatte auf einem großformatigen Transparent unter Abbildung der HU-Prüfplakette unter anderem mit folgenden Angaben geworben: