Deutscher Verkehrsgerichtstag fordert Sachverständigenberufsordnung
Der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat erneut den Gesetzgeber aufgefordert, „für eine grundsätzliche Ordnung des Kfz-Sachverständigenwesens zu sorgen.“ Dazu gehöre insbesondere die Regelung einer entsprechenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Fortbildung, die nachzuweisen seien.
Die Ausbildung von Sachverständigen ist – anders als bspw. die von Rechtsanwälten, Ärzten oder Apothekern – nicht spezialgesetzlich geregelt