Schriftsachverständiger / Graphologe ist kein akademischer Grad
Ein Unternehmen, das Text- und Schriftanalysen anbietet, hat im Zusammenhang mit der Vorstellung eines Mitarbeiters auf der Firmenhomepage diesen als Dipl. Graph. bezeichnet. Der Genannte hat diesen akademischen Grad auch als Voranstellung zu seinem Namen und mit dem Zusatz Schriftsachverständiger im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens geführt. Und schließlich hat er in diesem Gutachten einen Verbandsstempel verwendet, der unter anderem die Bezeichnung DIPL. GRAPHOLOGE enthält.