Dienstleistungen & freie Berufe

Partnerschaften mit Verbänden und Körperschaften

Die Werbung einer Bau- und Dienstleistungs GmbH mit (nicht existierenden) Partnerschaften mit

  • dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e.V. (BVS) und
  • der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie
  • dem Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern

in der Geschäftspost und auf Briefbögen stellt eine unlautere geschäftliche Handlung

Wirbt ein Unternehmen mit „Architektur“, muss es auch einen Architekten beschäftigen

Eine GmbH & Co. KG darf ihre Leistungen nur dann mit dem Hinweis „Architektur“ bewerben, wenn im Unternehmen mindestens eine Person fest angestellt ist, die in der Architektenliste der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall ist, ist diese Werbung irreführend im Sinne von §§ 3, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG (LG Arnsberg, Urteil vom 31.01.2019 – I-8 O 95/18).

27. Jahreskongress Immobilienbewertung in Fulda – Sachverständigenwerbung: Chancen und Risiken

Anlässlich des 27. Jahreskongresses Immobilienbewertung der Sprengnetter Akademie war auch die Wettbewerbszentrale auf dem dreitägigen Kongress (17.-19.01.2019) mit einem Vortrag vertreten.

Etwa 350 Teilnehmer aus der Immobilienbranche waren der Einladung nach Fulda gefolgt. Neben einer Vielzahl von Fachvorträgen und Workshops für Praktiker der Immobilienbewertung gab es auch eine kleinere Fachausstellung mit Unternehmen aus der Immobilienbranche.

Erteilung eines Prüfzertifikats setzt Geräteüberprüfung voraus – höchstpersönliche Leistungserbringung des Sachverständigen

Geldspielgeräte bedürfen einer Zulassung. Ein Unternehmen lieferte sog. Umrüstpakete für Geldspielgeräte. Dem beigefügt wurden Zulassungsbelege der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Danach war die Bauart konkret benannter Spielgeräte nach den Anforderungen der Spielverordnung (SpielV) zugelassen. Einer solchen Lieferung

Prüfung, Zulassung oder Zertifizierung als Sachverständiger ist nicht mit einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichzusetzen

Ein Sachverständiger hatte in einem Akquiseschreiben, in dem er sich als Bausachverständiger sowie Gutachter mit einer über 170-jährigen Erfahrung seines Büros im Sachverständigenwesen vorstellte, für zahlreiche Leistungen verschiedener baubezogener Gewerke geworben und darum gebeten, ihn in Adressliste als Sachverständigenbüro oder als Partner aufzunehmen. Die Kopfzeilen seines Briefbogens enthielten folgende Aussagen:

Sachverständigenbüros: Keine Anerkennung durch Versicherungen

Ein Kfz-Sachverständiger für die Bewertung von Unfallschäden bewarb auf seiner Homepage neben der Gutachtenerstellung und der Begleitung während der gesamten Schadensabwicklung seine Leistungen mit folgenden Aussagen:

Als anerkannter und geprüfter Sachverständiger durch die DESAG ist unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro von allen Versicherungen anerkannt.

Damit täuscht der Werbende die angesprochenen Verkehrskreise über die Betriebsverhältnisse (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 UWG), nämlich über eine tatsächlich nicht vorhandenen Anerkennung.

Wer mit „Vom BVSK anerkannter Kfz.-Sachverständiger“ wirbt, muss auch vom BVSK anerkannter Kfz.-Sachverständiger sein

Das LG Essen hat entschieden, dass es irreführend ist, wenn ein Kfz.-Sachverständiger damit wirbt, dass er vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) anerkannt ist, tatsächlich aber vom Bundesverbund für Kfz-Sachverständigen Handwerk e.V. (BVkSH) anerkannt ist (Urteil v. 12.07.2018, Az. 43 O 16/18, n. rkr.).

6 Monate Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale sieht noch erheblichen Klärungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung

Seit 13.01.2018 sind die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen.

Seminaranbieter muss Gesamtpreis angeben

Eine am Niederrhein in Nettetal ansässige staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungseinrichtung im Sachverständigenwesen bot auf ihrer Homepage Aus- und Weiterbildungen zum Bausachverständigen, Baugutachter, Energieberater ebenso an wie Kurse zur Erfassung, Kalkulation und Abrechnung für Kfz-Sachverständige. Neben den Inhalten, der Dauer und anderen Parametern wurden auch die Kosten genannt, zum Beispiel

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de