Werbung für rechtssichere Gutachten, Unfallanalysen nach geltender Rechtsprechung und komplette Regulierung – das ist nicht zulässig!
Bei der Wettbewerbszentrale gehen regelmäßig Beschwerden gegen Sachverständige ein, die mit unzulässigen Aussagen über die Qualität und Verwendbarkeit ihrer Gutachten sowie das Leistungsspektrum ihrer Tätigkeit werben.