Dienstleistungen & freie Berufe

Wettbewerbszentrale: Verwendung der Bezeichnung „Diplom“ in der Werbung nicht immer zulässig

Das Herausstellen eines „Diploms“ in der Werbung ist eine beliebte Methode, um besondere Fachkompetenz und Seriosität des Werbenden zu unterstreichen. Wird jedoch in der Werbung auf ein „Diplom“ hingewiesen, obwohl beispielsweise ein entsprechender Diplom-Studiengang gar nicht existiert oder der Werbende eine entsprechend anerkannte Prüfung nicht abgelegt hat, ist das irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Sachverständiger mit falschem Diplom-Titel verurteilt – Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen Titelmissbrauch-

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Bochum – 12 O 48/03 – einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,– zur Unterlassung der Führung des akademischen Grades eines Diplom-Ingenieurs rechtskräftig verurteilt.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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