Verstoß gegen HOAI-Mindestsätze auf www.my-hammer.de – Planungsbüro zu Ordnungsgeld verurteilt
Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass Planungsbüros und Architekten auch dann die HOAI-Mindestsätze einhalten müssen, wenn sie ihre Leistungen auf Internetplattformen wie z. B. www.my-hammer.de anbieten. Unterschreiten sie die gesetzlich vorgesehenen Mindestsätze, kann ihnen die Zahlung eines Ordnungsgelds drohen – wie in nachfolgendem Fall geschehen: