Dienstleistungen & freie Berufe

Wettbewerbszentrale mit Vortrag auf der IAA in Frankfurt a. M. vertreten

Auf Einladung der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) bietet die Wettbewerbszentrale auch in diesem Jahr im Rahmen der Internationalen Automobilausstellung (IAA) am 17.09.2007 einen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Wettbewerbsrecht das Sachverständigenwesen betreffend.

Landgericht Dortmund untersagt unwirksame Klauseln in Auftragsbestätigungen eines Schlüsseldienstes

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale, die zahlreiche Beschwerden bezüglich der Ausgestaltung von Auftragsformularen eines Schlüsseldienstes erhalten hatte, hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 13.07.2007 (Az. 8 O 370/06 – nicht rechtskräftig) einen Schlüsseldienst zur Unterlassung der Verwendung verschiedener Klauseln in Auftragsbestätigungen und Rechnungsformularen verurteilt.

Oberlandesgericht Hamm untersagt irreführende Werbung eines Schlüsselnotdienstes mit einem nicht existenten Geschäftssitz

Die Werbung eines Schlüsselnotdienstes in einem Telefonbuch mit einer Adresse eines Mitarbeiters, an welcher das Unternehmen aber selbst keinen Betriebssitz unterhält, ist irreführend. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 29.03.2007 – Az. 4 U 11/07 – auf die Berufung der Wettbewerbszentrale entschieden. Den Kunden eines Schlüsselnotdienstes, in der Regel in Not geratenen Auftraggebern, komme es bei der Auswahl des Unternehmens maßgeblich auf die Ortsnähe an.

Wettbewerbsrechtliche Aspekte im Bereich des Sachverständigenwesens – Vortrag der Wettbewerbszentrale anlässlich des car.tv Forums in München

Mit einem Vortrag zum Wettbewerbsrecht in der Branche des Sachverständigenwesens war die Wettbewerbszentrale durch Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Wettbewerbszentrale, Leiter des Büros München und Experte für das Sachverständigenwesen, bei dem diesjährigen car.tv Forum vertreten.

Irreführende Werbung für Preisstabilität nach der Mehrwertsteuererhöhung mit einer TÜV-Plakette

Die Wettbewerbszentrale hat für die Korrektur einer irreführenden Werbung des TÜV Rheinland für eine Plakette zur Preisstabilität von Produkten eines geprüften Unternehmens gesorgt.

Mit einer werbewirksamen TÜV-Plakette und den schlagwortartigen Hinweisen „Preisstabilität geprüft (90 %), Drogerieartikel, 30.04.2006 – 30.04.2007!“ hatte der TÜV Rheinland Anfang des Jahres auf seiner Homepage im Zusammenhang mit einer von ihm geprüften großen Drogeriemarktkette geworben.

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