Dienstleistungen & freie Berufe

Oberlandesgericht Hamm untersagt irreführende Werbung eines Schlüsselnotdienstes mit einem nicht existenten Geschäftssitz

Die Werbung eines Schlüsselnotdienstes in einem Telefonbuch mit einer Adresse eines Mitarbeiters, an welcher das Unternehmen aber selbst keinen Betriebssitz unterhält, ist irreführend. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 29.03.2007 – Az. 4 U 11/07 – auf die Berufung der Wettbewerbszentrale entschieden. Den Kunden eines Schlüsselnotdienstes, in der Regel in Not geratenen Auftraggebern, komme es bei der Auswahl des Unternehmens maßgeblich auf die Ortsnähe an.

Wettbewerbsrechtliche Aspekte im Bereich des Sachverständigenwesens – Vortrag der Wettbewerbszentrale anlässlich des car.tv Forums in München

Mit einem Vortrag zum Wettbewerbsrecht in der Branche des Sachverständigenwesens war die Wettbewerbszentrale durch Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Wettbewerbszentrale, Leiter des Büros München und Experte für das Sachverständigenwesen, bei dem diesjährigen car.tv Forum vertreten.

Irreführende Werbung für Preisstabilität nach der Mehrwertsteuererhöhung mit einer TÜV-Plakette

Die Wettbewerbszentrale hat für die Korrektur einer irreführenden Werbung des TÜV Rheinland für eine Plakette zur Preisstabilität von Produkten eines geprüften Unternehmens gesorgt.

Mit einer werbewirksamen TÜV-Plakette und den schlagwortartigen Hinweisen „Preisstabilität geprüft (90 %), Drogerieartikel, 30.04.2006 – 30.04.2007!“ hatte der TÜV Rheinland Anfang des Jahres auf seiner Homepage im Zusammenhang mit einer von ihm geprüften großen Drogeriemarktkette geworben.

Wettbewerbszentrale: Verwendung der Bezeichnung „Diplom“ in der Werbung nicht immer zulässig

Das Herausstellen eines „Diploms“ in der Werbung ist eine beliebte Methode, um besondere Fachkompetenz und Seriosität des Werbenden zu unterstreichen. Wird jedoch in der Werbung auf ein „Diplom“ hingewiesen, obwohl beispielsweise ein entsprechender Diplom-Studiengang gar nicht existiert oder der Werbende eine entsprechend anerkannte Prüfung nicht abgelegt hat, ist das irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Sachverständiger mit falschem Diplom-Titel verurteilt – Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen Titelmissbrauch-

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Bochum – 12 O 48/03 – einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,– zur Unterlassung der Führung des akademischen Grades eines Diplom-Ingenieurs rechtskräftig verurteilt.

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