Dienstleistungen & freie Berufe

Wettbewerbszentrale: Provisionsangebote von Sachverständigen gegenüber Kfz-Werkstätten wettbewerbswidrig

Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass in der Kfz-Branche Provisionsangebote von Sachverständigen immer wieder einmal Anlass zur Beanstandung geben:
Um sich Aufträge zu verschaffen, bietet mancher Sachverständige den Inhabern von Autohäusern oder Kfz-Werkstätten eine „Provision“ oder „Aufwandsentschädigung“ für die Vermittlung eines Gutachtenauftrages an.

Vortrag zur Werbung von Sachverständigen – Wettbewerbszentrale auf der AMI in Leipzig

Im Rahmen der diesjährigen Automobilausstellung AMI in Leipzig wird die Wettbewerbszentrale traditionell einen Vortrag zum Wettbewerbsrecht halten. Am Samstag, 05.04.2008 wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Experte für das Sachverständigenwesen in der Wettbewerbszentrale, Büro München, über Chancen und Risiken der Werbung von Sachverständigen referieren.

Bezeichnung „architectura-m. …“ für ein Planungsbüro ohne Eintragung in Architektenliste irreführend

Mit Anerkenntnisurteil vom 20.11.2007 (Az. 5 O 118/07) hat das Landgericht Offenburg einem Diplom-Ingenieur untersagt, für sein Planungsbüro mit der Bezeichnung „architectura-m. …“ zu werben. Der beklagte Ingenieur betrieb ein Planungsbüro für Bauprojekte. In der Architektenliste war er unter der Bezeichnung „Architekt“ aber nicht eingetragen.

Neue Regeln für Product Placement – EU-Fernsehrichtlinie im Europäischen Parlament

Anfang dieser Woche hat der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments (EP) die geplanten neuen Regeln zur Fernsehwerbung passieren lassen.

Diese sollen nicht nur minimale Regeln für Internet-Fernsehen wie den Schutz von Minderjährigen einführen, sondern vor allem auch den gesetzlichen Rahmen für Fernsehwerbung neu gestalten. Product Placement soll zwar auch weiterhin generell verboten sein, jedoch dürfen die Mitgliedsstaaten Ausnahmen erlauben.

Verstoß gegen HOAI-Mindestsätze auf www.my-hammer.de – Planungsbüro zu Ordnungsgeld verurteilt

Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass Planungsbüros und Architekten auch dann die HOAI-Mindestsätze einhalten müssen, wenn sie ihre Leistungen auf Internetplattformen wie z. B. www.my-hammer.de anbieten. Unterschreiten sie die gesetzlich vorgesehenen Mindestsätze, kann ihnen die Zahlung eines Ordnungsgelds drohen – wie in nachfolgendem Fall geschehen:

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de