Bezeichnung „Architekt“ ohne Eintrag in Architektenliste wettbewerbswidrig, wenn Hauptwohnsitz in Deutschland
Das LG Münster hat einem Ingenieur mit Urteil vom 26.06.08, Az: 022 0 61/08, untersagt, ohne Eintrag in die Architektenliste die Bezeichnungen „Freier Architekt“ oder „Architekt“ zu verwenden.