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Unlauterer Wettbewerb mit Gütesiegeln, Preisen und getarnter Werbung – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2009 vor –

MÜNCHEN – Insgesamt 15.000 Beschwerden und Anfragen zu unlauterem Wettbewerb. Zunehmende Werbeversprechen mit falschen Güte- und Testsiegeln beschäftigen Wettbewerbszentrale. Über 100 Verfahren wegen getarnter Werbung gegen Verlage. Irreführende Preise geben Anlass zu Beschwerden.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Frankfurt am Main hat im Jahr 2009 rund 15.000 Beschwerden und Anfragen über unrechtmäßige Geschäftspraktiken bearbeitet. Insgesamt bewegt sich der Beschwerdeeingang damit nach wie vor auf einem hohen Niveau.

Verwirrspiel mit CE-Kennzeichen – Das CE-Zeichen ist kein Gütesiegel –

Die Werbung mit Gütesiegeln und Prüfzeichen hat seit Jahren Hochkonjunktur. Die Anbieter möchten das eigene Produkt von der Konkurrenz positiv abheben. Grundlagen solcher Werbeaussagen sind im Regelfall freiwillige Prüfungen durch unabhängige Prüforganisationen, die sich die Werbetreibenden einiges kosten lassen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Verbraucher ihre Kaufentscheidung maßgeblich davon abhängig machen, ob ein Produkt ein Gütesiegel trägt.

Ausstellung von Bescheinigungen über die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Bei der Wettbewerbszentrale gehen vermehrt Beschwerden ein gegen die Aussteller von Bescheinigungen über die Sachunterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung. Nach der aktuellen Gesetzlage darf ein Gewerbetreibender nur Personen mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigen, die eine Sachunterrichtung nach § 34a Abs. 1 Ziff. 3 Gewerbeordnung nachweisen. Für besondere Bewachungstätigkeiten, wie z.B. bei Ladendetektiven, ist darüber hinaus der Nachweis einer vor der Industrie- u. Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich.

Bundesgerichtshof: Beobachtung eines Mitbewerbers nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig

Der klagende Abfallentsorger hatte seinen beklagten Konkurrenten durch einen Mitarbeiter beobachten lassen. Nach dem unbestrittenen Vortrag des Beklagten beschäftigt der Kläger einen ehemaligen Mitarbeiter des Beklagten, der aufgrund seiner besonderen Kenntnisse von internen Kalkulationen und Vorgängen der Beklagten verschiedene Kunden des Beklagten abgeworben hat. Diesen Kunden war die Entsorgung von Schutt und Abfall zu Preisen angeboten worden, die nach Meinung des Beklagten ohne Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nicht hätten kostendeckend sein können.

Neue HOAI seit 18.8.2009 in Kraft

Die Honorarverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) wurde am 17.08.2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl.I.Nr. 53 S.2732) verkündet und ist am Tag nach der Verkündung, also am 18.08.2009, in Kraft getreten (BGBl.I 2009, S.2992).

„Provisionszahlungen und andere Anreize wettbewerbsrechtlich gefährlich“

Bei der Wettbewerbszentrale gehen trotz eindeutiger Rechtslage nach wie vor Beschwerden gegen Kfz-Sachverständige und Werkstätten wegen unlauterer Akquisemethoden ein.

Besonderes häufig ist dies im Bereich der Abwicklung von Kraftfahrzeugschäden. Hier versucht die Versicherungswirtschaft den ersten Zugriff auf den Geschädigten, um mit eigenen Sachverständigen und Partnerwerkstätten zum Zuge zu kommen.

Wettbewerbswidriges Ausnutzen behördlicher Autorität – Landgericht Baden-Baden untersagt Werbung mit Kaufempfehlung der Polizei

Das Landgericht Baden-Baden hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Anbieter von Sicherheitsprodukten u. a. untersagt, für einen Türstopper mit der Aussage „Polizei-Kaufempfehlung … Die kriminalpolizeiliche Beratung empfiehlt den Safety First-Türstopper mit Alarm“ zu werben (Anerkenntnisurteil vom 12.12.2008, Az. 4 O 97/08). Die Wettbewerbszentrale hatte den Unternehmer zur Unterlassung

Neues UWG in Kraft – Neue Regeln für Werbung und Vertrieb

Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).

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