Verbandszugehörigkeit schafft keine Abhängigkeit
Das Landgericht München I untersagt die irreführende Werbung eines Detektivbüros. Dieses hatte mit dem Hinweis geworben: „Wir gehören keinem Detektivverband an und sind damit einsatzunabhängig“.
Das Landgericht München I hat in seiner Entscheidung vom 19.01.2011 betont, dass die Mitgliedschaft in einem Verband ein Unternehmen nicht einsatzabhängig macht.