Dienstleistungen & freie Berufe

Irreführende Werbung für eine Alarmanlage

Immer wieder erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über Anbieter von Sicherheitstechnik, die irreführend für ihre Produkte werben. Im konkreten Fall hatte ein Hersteller und Anbieter von Alarmanlagen für sein „innovatives Alarmsystem“ mit dem Hinweis „Alarmsirene 130 dB, ISO 9001, entwickelt und hergestellt in Großbritannien“ geworben. Diese Werbeaussage war in mehrfacher Hinsicht irreführend.

HOAI gilt auch auf der Internet-Plattform MyHammer.de

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn die Mindestsätze der HOAI auf der Internetplattform „My-Hammer.de“ unterschritten werden (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.10.2010, Az. 5 U 178/08). Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt.

LG Stuttgart untersagt wettbewerbswidriges Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ und des Titels „Professor“

Das Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ u. ä. sowie die Verwendung von Wortbildungen wie z. B. „Architekturbüro“ sind nur dann zulässig, wenn der Verwender dieser Bezeichnungen in der Architektenliste bei der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist. Trotz eindeutiger Rechtslage gehen bei der Wettbewerbszentrale nach wie vor Beschwerden gegen die unzulässige Verwendung dieser Berufsbezeichnungen ein.

Bundesgerichtshof zur Berufsbezeichnung „Freier Architekt“

In einem aktuellen Urteil (Entscheidung vom 25.03.2010, Az. I ZR 68/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Verwendung der Berufsbezeichnung „Freier Architekt“ wettbewerbswidrig ist, wenn Sitz des Verwenders in Deutschland ist und ein Eintrag in der Architektenliste bei der zuständigen Architektenkammer in Deutschland nicht vorliegt. Zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ genügt es nicht, wenn der Verwender in der Architektenliste in einem anderen EU-Land eingetragen ist.

Missbräuchliche Verwendung von CE-Zeichen

Nach wie vor erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über die Verwendung von CE-Zeichen für technische Produkte, wobei der Eindruck erweckt wird, es finde durch eine neutrale Stelle eine Überprüfung statt, die über die Mindestvoraussetzungen nach dem Gesetz hinausgehen, ähnlich wie bei der Verleihung des GS-Zeichens (geprüfte Sicherheit).

Auch Detektive müssen die Preisangabenverordnung beachten

Zuletzt gingen bei der Wettbewerbszentrale vermehrt Beschwerden gegen Detektive ein. Gegenstand waren Verstöße gegen die Preisangabenverordnung. Verschiedene Detektive hatten im Internet ihre Dienstleistungen zu Nettopreisen angeboten und beispielsweise Stundensätze beworben, die die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Dies führt dazu, dass diese Detektive scheinbar günstigere Preise anbieten als ihre Konkurrenz, die Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer für ihre Dienstleistungen nennt.

„Schlüsselerlebnis“ Schlüsseldienst – Überhöhte Abrechnungen können wettbewerbswidrig sein –

Wenn die Tür ins Schloss fällt, hat so mancher Kunde anschließend ein wahres „Schlüsselerlebnis“. Der herbeigerufene Fachmann vom Schlüsseldienst präsentiert nach dem nur wenige Minuten dauernden Öffnen der versperrten Türe nicht selten eine saftige Rechnung in Höhe von 250 € bis 500 €. In jüngster Zeit mehren sich bei der Wettbewerbszentrale wieder die Beschwerden über solche zum Teil weit überhöhte Rechnungen von Schlüsseldienstunternehmen.

Neue Informationspflichten für Dienstleister

Zum 17. Mai 2010 ist die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Mit der DL-InfoV wird die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt in deutsches Recht umgesetzt. Hiernach sind Dienstleiser verpflichtet, ihrem Vertragspartner vor einem schriftlichen Vertragsschluss bzw. für den Fall eines mündlichen Vertragsschlusses vor Erbringung der Dienstleistung mit bestimmen Informationen zu bedienen.

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