Unzulässiger Verkauf von Prüfzeichen durch Sachverständigen
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst einen Fall aufgegriffen, in dem ein Sachverständiger auf der Auktionsplattform eBay Prüfplaketten für Geldspielgeräte zum Kauf angeboten hatte. In den Anzeigen wurde der Verkauf von Prüfplaketten gemäß § 7 SpielV u. a. wie folgt beworben:
„Geldspielgeräte Tüv incl. ADP Freischaltcode TR 3.3“