Dienstleistungen & freie Berufe

Werbung eines Architekten mit Referenzobjekten

Ein Architekturbüro wurde beauftragt, sämtliche Architektenleistungen für einen Neubau zu übernehmen. Der Vertrag wurde nach einem Jahr aus wichtigem Grund gekündigt. In der Zwischenzeit hat das Architekturbüro auf seiner Homepage ein Foto des Bauvorhabens unter den Rubriken „Aktuelles“ und „Projekte – Under Construction“ eingestellt. Die Klägerin ist der Auffassung, dass diese Werbung auf der Homepage unlauter sei, da der irreführende Eindruck erweckt werde, dass das werbende Architekturbüro alle maßgeblichen Architekten- u. Planungsleistungen erbracht habe.

Werbung mit Polizeiempfehlungen

Die Wettbewerbszentrale hatte sich in letzter Zeit verschiedentlich mit Beschwerden zu befassen, die eine irreführende Bezugnahme auf Polizeikaufempfehlungen zum Gegenstand hatten. Speziell ging es um kleine batteriebetriebene Alarmgeräte, wie z. B. ein Taschenalarm oder einen Türstopper. Eine Werbeaussage lautet wie folgt:

Vermittlungsprovision für einen freien Architekten

Ein Unternehmen bot einem freischaffenden Architekten eine stille Beteiligung im Unternehmen und bei Vermittlung von Aufträgen über eine thermische Isolierung eine Vermittlungsprovision in Höhe von 20 % der Auftragssumme an. In allen Bundesländern ist entweder im Architektengesetz oder in der Berufsordnung der Architektenkammer ein freischaffender Architekt zur unabhängigen Berufsausübung verpflichtet.

Teilnahmebescheinigungen nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Satz 4 Gewerbeordnung im Bewachungsgewerbe

Ein Sicherheitsunternehmen hatte Personen, welche eine berufliche Tätigkeit im Bereich des Bewachungsgewerbes aufnehmen wollten, die Teilnahme an Lehrgängen bzw. Vorbereitungslehrgängen für die Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe angeboten und auch durchgeführt. Hierüber wurden dann „Zertifikate“ bzw. „Teilnahmebescheinigungen“ über die Unterrichtung nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Satz 4 Gewerbeordnung „Bewachungspersonal“ ausgestellt, die in der Gestaltung dem amtlichen Muster der Anlage 1 der Bewachungsverordnung nachempfunden waren.

Inverkehrbringen von nicht verkehrsfähigen Pressklemmen

Nach der europäischen Norm EN 13411-3 dürfen Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllen und entsprechend mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Alupressklemmen müssen dabei als nahtlose Hohlprofile hergestellt werden. Nicht zulässig ist der Vertrieb von Pressklemmen, die entgegen der EN 13411-3 nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist.

Aktuelle Rechtsprechung zum Urheberrecht der Architekten

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12.05.10, Az. I ZR 209/07) hat ein Landesbediensteter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat, zwar seinem Dienstherrn (in diesem Fall dem Land Niedersachsen) das Recht eingeräumt, seinen Entwurf im gesamten Gebiet des Landes Niedersachsens zu verwenden. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts hat der BGH aber festgestellt, dass der Landesbedienstete darüber hinaus keine stillschweigende Zustimmung dafür gegeben hat, dass der Dienstherr anderen Bundesländern das Recht einräumt, seinen Entwurf zu nutzen.

Höchstaltersgrenzen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vom BVerwG geklärt

Der Zeitraum einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung ist endlich. Neben den weniger erfreulichen Fällen der Rücknahme oder des Widerrufs der öffentlichen Bestellung, erlischt eines Tages auch bei den „seriösen“ Sachverständigen die öffentliche Bestellung, wenn sie – oft nach Jahrzehnten erfolgreicher Tätigkeit für Gerichte, Privatpersonen oder Firmen – die in den Sachverständigenordnungen der jeweiligen Bestellungskörperschaften festgeschriebenen Altersgrenzen erreicht haben.

Verbandszugehörigkeit schafft keine Abhängigkeit

Das Landgericht München I untersagt die irreführende Werbung eines Detektivbüros. Dieses hatte mit dem Hinweis geworben: „Wir gehören keinem Detektivverband an und sind damit einsatzunabhängig“.

Das Landgericht München I hat in seiner Entscheidung vom 19.01.2011 betont, dass die Mitgliedschaft in einem Verband ein Unternehmen nicht einsatzabhängig macht.

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