Fehlende CE-Kennzeichnung von Produkten ist wettbewerbswidrig
Gemäß § 6 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz darf ein Produkt, das in den Verkehr gebracht wird, nur dann mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn es in den harmonisierten Bereich europäischer Richtlinien fällt. In diesem Bereich gilt weiterhin, dass Produkte nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit dem CE-Zeichen versehen sind.