Dienstleistungen & freie Berufe

BGH: „Zertifizierter Testamentsvollstrecker“ muss praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung haben

Ein Rechtsanwalt, der die Angabe „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ verwendet, muss nicht nur über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügen, sondern auch über ausreichende praktische Fallerfahrung.

Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem aktuell veröffentlichten Urteil. Er führt aus,

Neues Produktsicherheitsgesetz

Am 11. November 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 01. Dezember 2011 in Kraft und löst das bisherige Geräte- u. Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.

Das ProdSG will insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung und Zollbehörden intensivieren,

Werbung mit einer nicht mehr existenten Bestellung

Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 30.09.2011, Az. 16 O 104/10 entschieden, dass die Angaben

„Bis 31.12.2009 ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bei der IHK …“

sowie

„Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK … für Schäden an Gebäuden“

gegen die §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG sowie die einschlägigen Regelungen der Sachverständigenordnung der Bestellungskörperschaft i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG verstoßen, weil diese Werbeaussagen irreführend sind und mit dem Erlöschen der Bestellung hierfür nicht mehr geworben werden darf.

Winterreifen TÜV geprüft

In diesen Wochen werden allerorten wieder Winterreifen zum Verkauf angeboten und die Autofahrer auf den notwendigen Reifenwechsel hingewiesen. Zahlreiche Angebote der Autohäuser, Serviceketten und der großen Märkte locken die Verbraucher mit günstigen Preisen und teilweise auch unter Abbildung von Prüfzeichen in die Geschäfte und Werkstätten.

Bundeswirtschaftsministerium hat EU-Spielzeug-Richtlinie umgesetzt – Informationspflichten treffen Spielzeughersteller und –händler

Am 20. Juli 2011 ist die neue Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft getreten, mit der Deutschland die EU-Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG in nationales Recht umgesetzt hat. Die Richtlinie legt die EU-einheitlichen Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeug fest. Die Regelungen betreffen nicht nur die Industrie, sondern auch den Handel mit Spielwaren.

BVerfG: Verbot der Koppelung von Grundstückskaufverträgen mit Architektenleistungen nicht verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16.06.2011, Az. I BvR 2394/10, entschieden, dass das in Artikel 10 § 3 MRVG (Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- u. Architektenleistungen) geregelte Verbot, Grundstückskaufverträge mit Ingenieur- oder Architektenverträgen zu koppeln, nicht verfassungswidrig ist.

„TÜV“ – Kein Synonym für Prüfleistungen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 108/09, entschieden, dass die Bezeichnung und Marke „TÜV“ ausschließlich von TÜV-Unternehmen verwendet werden darf. Gegenstand des Rechtsstreits waren verschiedene Werbeaussagen eines nicht mit einem TÜV-Unternehmen verbundenen Prüfunternehmens:

„Privater TÜV“
„Erster privater TÜV“
„Deutsche Gesellschaft für … bietet bundesweit TÜV-Dienstleistungen“

Nordische Bausachverständigentage 2011 in Wismar

Der Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.V., das Kompetenzzentrum Bau Mecklenburg-Vorpommern der Hochschule Wismar und der Bereich Bauingenieurwesen führen in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., dem Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Nord e.V. und dem Wismarer Bauseminare e.V. vom 05. bis 07. Oktober die 18. Nordischen Bausachverständigentage durch.

Seriös durch Mitgliedschaft? – Irreführende Werbung einer Detektei

Der Wettbewerbszentrale wurde eine Beschwerde übersandt, wonach eine Detektei mit dem Hinweis geworben hat:

„Als seriöse Detektei und kompetente Detektive sind wir Mitglied im Bund Deutscher Kriminalbeamter“.

Der in der Werbung genannte Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist ein selbständiger, parteipolitisch unabhängiger Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und der übrigen, im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung tätigen Mitarbeiter des Bundes und der Länder.

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