Bundeswirtschaftsministerium hat EU-Spielzeug-Richtlinie umgesetzt – Informationspflichten treffen Spielzeughersteller und –händler
Am 20. Juli 2011 ist die neue Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft getreten, mit der Deutschland die EU-Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG in nationales Recht umgesetzt hat. Die Richtlinie legt die EU-einheitlichen Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeug fest. Die Regelungen betreffen nicht nur die Industrie, sondern auch den Handel mit Spielwaren.