Dienstleistungen & freie Berufe

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag beim 2. Fachgespräch der Akademie- und Institutsleiterinnen/-leiter zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten vertreten

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Fachbereich Feuerwehr und Hilfeleistungen Brandschutz, veranstaltete am 06.12.2016 in Reinhardsbrunn das „2. Fachgespräch der Akademie- und Institutsleiterinnen/-leiter zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“, bei dem auch die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag vertreten war. Hintergrund ist die Verabschiedung der vfdb-Richtlinie

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

Rückblick: Jahrestagung der Sachverständigen der HWK zu Köln – Wettbewerbszentrale informiert zum Trennungsgebot

Die Handwerkskammer zu Köln hat am 19. November 2016 die Jahrestagung der von ihr bestellten Sachverständigen in Köln ausgerichtet. Etwa 140 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige waren der Einladung zu den Themen „Digitale Fotografie für Sachverständige“ und „Aktuelles zum Sachverständigenwesen“ ebenso gefolgt wie Gäste aus der Justiz, der Anwaltschaft und Vertreter anderer Kammern.

Werbung eines Sachverständigen mit Anerkennung, Prüfung oder Vereidigung als Sachverständiger muss den Tatsachen entsprechen

Als „anerk. Gutachter & Sachverständiger“ darf sich ein Sachverständiger nur bezeichnen, wenn er aktuell über eine entsprechende Anerkennung durch eine zur Anerkennung befugte Stelle oder Einrichtung verfügt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz, das einem Sachverständigen auf Antrag der Wettbewerbszentrale die Verwendung einiger Bezeichnungen im Zusammenhang mit seiner Person und Tätigkeit untersagt hat (LG Koblenz, Urteil vom 25.10.2016, Az. 2 HK O 12/16 – nicht rechtskräftig):

Autoritätsanmaßung eines Sachverständigenverbandes bei der Mitgliederwerbung gerichtlich verboten

Das Landgericht Leipzig hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren mit rechtskräftigem Urteil vom 08.06.2016, Az. 05 O 3203/15, einem Verein folgende Werbung verboten:

„Da es nach Art. 5 Abs. 2 GG weder amtliche noch staatliche Sachverständigenausweise gibt, wird eine solche Mitgliedschaft umso wichtiger, um auch gegen die Konkurrenz bestehen zu können. Schließlich zeugt ein Sachverständigenausweis von einer entsprechenden Qualifikation und Fachkenntnis.

Vereinsbezeichnung „Deutsche Sachverständigenkammer“ als irreführend untersagt

Das Landgericht Traunstein hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einem Verein untersagt, die Bezeichnung „Deutsche Sachverständigenkammer“ zu führen und im Internet unter der entsprechenden Domain aufzutreten (LG Traunstein, Urteil vom 22.07.2016, Az. 1 HK O 168/16 – nicht rechtskräftig). Es hat zudem den Beklagten u.a. verurteilt, den betreffenden Vereinsnamen im Vereinsregister löschen zu lassen.

Unzulässige Beeinflussung von Suchmaschinen-Ranking: Täuschung über Standort auf Unternehmenshomepage führte zu irreführendem Google-Suchergebnis

Im letzten Jahr wurden einige Beschwerden an die Wettbewerbszentrale herangetragen im Hinblick auf unzulässige Beeinflussung von Suchmaschinen-Rankings, wie etwa auf Google: So erreichten die Wettbewerbszentrale im Jahr 2015 Beschwerden über irreführende Angaben auf den Internetseiten einzelner Dienstleister zu ihren Niederlassungen. Die auf den Seiten jeweils hinterlegten Metatags führten dazu, dass der Crawler von Google die aufgefundenen Seiten in einer Art und Weise auslesen musste, dass die Suchergebnisse zu einer Irreführung im

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

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Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de