Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vergangene Woche mitgeteilt hat, wird die Neuordnung des gesetzlichen Messwesens in Angriff genommen. Diese soll insbesondere eine grundlegende Modernisierung des Eichrechts (Gesetz über das Mess- und Eichwesen) umfassen. Die Vorlage eines Referentenentwurfs zur Modernisierung des Eichrechts wird für den Sommer und eine Verabschiedung noch für diese Legislaturperiode angestrebt.
Das Eichgesetz regelt die Voraussetzungen für die Eichung von Verbrauchszählern wie Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler sowie die Zapfsäulen an Tankstellen. Daneben enthält es Vorschriften für Waagen, Gefäße und Verpackungen. Die Eichung von diesen Verbrauchsmessgeräten wird ausschließlich von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt. Hierdurch soll für den Verbraucher Messsicherheit erreicht werden.
Um das Fachwissen und die Interessen aller Betroffenen vor der anstehenden Erarbeitung eines Referentenentwurfs in die Arbeit einzubeziehen, fand bereits eine öffentliche Anhörung statt. In deren Rahmen diskutierten mehr als 120 Teilnehmer aus Wirtschaft, Handel und Verwaltung darüber, wie das Eichrecht übersichtlicher, moderner und anwenderfreundlicher gestaltet werden kann.
Das Eichwesen in seiner bisherigen Form hat sich bewährt, muss allerdings an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Moderne technische Errungenschaften wie z.B. intelligente Messsysteme, die den Energieverbrauch in Privathaushalten automatisiert messen und abrechnen (Smart Metering), müssen künftig in das gesetzliche System nahtlos und ohne spezifische Gesetzesänderung integriert werden können. Ziel der Novellierung des Eichgesetzes ist es, moderne Modelle der Konformitätsbewertung auf alle Messgeräte zu übertragen, die Eichpflicht auf die notwendigen Bereiche zu beschränken und die Bestimmungen an die veränderten technischen Rahmenbedingungen anzupassen. Darüber hinaus wird angestrebt, den Ländern durch bundesgesetzliche Vorgaben einen klaren Rechtsrahmen für den Vollzug des Eichrechts und damit auch für die Marktaufsicht zu bieten.
Europarechtlich ist die Europäische Messgeräterichtlinie (MID) („Measuring Instruments Directive“) zu beachten. Die MID wurde am 30. April 2004 im Amtsblatt L 135 der Europäischen Union als Richtlinie 2004/22/EG veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die MID seit dem 30.04.2006 umsetzen. Für bestimmte Messgeräte sieht Artikel 23 der Richtlinie eine zehnjährige Übergangsregel vor.
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