Die Umsetzung des Tabakwerbeverbot der EU ist am 29.06.2006 im Bundestag mit der ersten Lesung auf den Weg gebracht worden. Das Parlament hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung direkt zur weiteren Beratung in den Landwirtschaftsausschuss weitergeleitet.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Tabakwerbeverbot sieht unter anderem vor, dass Tabakerzeugnisse künftig nicht mehr in Zeitungen, Zeitschriften, im Internet sowie im Hörfunk beworben werden dürfen. Untersagt sind auch das Sponsoring von Hörfunkprogrammen und grenzüberschreitenden Veranstaltungen sowie das kostenlose Verteilen von Tabakprodukten.
Laut Regierung hätte eine entsprechende EU-Richtlinie bis zum 31. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Zurzeit ist eine von der Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof erhobenen Klage gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union anhängig. Nach Einschätzung der Regierung könnte es infolge des Gesetzes zu einem Rückgang des Verbrauchs von Tabakerzeugnissen hierzulande kommen und damit möglicherweise auch zu einem geringeren Tabaksteueraufkommen. Zudem könnten die Regelungen bei Unternehmen, die im Marketing oder Werbesektor tätig sind, zeitweise zu Umsatz- und Ertragseinbußen führen. Den Erzeugern und übrigen Wirtschaftsbeteiligten entstünden dadurch allerdings keine zusätzlichen Kosten, erklärt die Regierung weiter.
Der Bundesrat lehnt die Vorlage der Bundesregierung für ein Tabakwerbeverbot entschieden ab. Nach seiner Auffassung sollte das Gesetz erst dann in Kraft treten, wenn der Europäische Gerichtshof über die Klage der Regierung entschieden hat. Trete das Gesetz schon vorher in Kraft, so schmälere das die Ernsthaftigkeit der Klage und ihre Erfolgsaussichten in dem anstehenden Gerichtsverfahren. Während das Gerichtsverfahren also noch läuft, sollte sich die Bundesregierung für ein Aussetzen der Richtlinie stark machen. Nach dem Willen der Länderkammer soll das Tabakwerbeverbot für die Presse und im Hörfunk auch nur bei Medien gelten, die grenzüberschreitend im Geltungsbereich der EU vertrieben werden. Anstoß nimmt der Bundesrat auch am Sponsoringverbot. So sei klarzustellen, dass nicht das Sponsoring von Veranstaltungen, „an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind“, verboten ist, sondern nur von Veranstaltungen, an denen Unternehmen aus mehreren Staaten teilnehmen. Außerdem widerspricht er einer Aussage der Regierung, wonach sich die in Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben stehenden Umsatzrückgänge in den betroffenen Wirtschaftskreisen nicht beziffern ließen und beruft sich dabei auf Angaben der deutschen Werbewirtschaft, die die Einbußen auf 100 Millionen Euro beziffert.
Quelle: Pressemitteilung des Bundestages vom 28.06.2006, Pressemitteilung der Bundesregierung vom 29.06.2006
Weiterführende Links zu diesem Thema
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Tabakwerbeverbot demnächst auch für Printmedien? – 07.12.2005
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