Das Bundeskabinett hat am 28. September 2016 den Regierungsentwurf für eine 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Die geplanten Gesetzesänderungen betreffen unterschiedliche Regelungsbereiche. Der Gesetzentwurf geht jetzt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
Drei Blöcke bilden das Gerüst der Gesetzesinitiative. Zum einen wird die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen den Anforderungen der digitalen Wirtschaft angepasst. Der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten oder Phänomene wie Netzwerk- und Skaleneffekte sollen bei der Prüfung der Marktbeherrschung Berücksichtigung finden. Der Fusionskontrolle sollen auch Unternehmen unterliegen, deren wirtschaftliches Potential sich nicht in besonders hohen Umsatzerlösen niederschlägt, sondern an einem hohen Übernahmepreis zeigt. Die Grenze soll bei 400 Millionen Euro liegen. Den dritten Block bilden Bestimmungen zum Schadensersatz nach Kartellrechtsverstößen und zu Auskunftsansprüchen. Sie setzen EU-Vorgaben in deutsches Recht um.
Abgerundet wird die Novelle durch Lückenschließungen im Bereich der Verantwortlichkeit für Bußgelder. Für Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich wird eine Ausnahme vom Kartellverbot eingefügt.
wn
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Rückblick: Online-Seminar zu Kundenbewertungen
-
Keine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein nicht nur aus Nahrungsergänzungsmitteln bestehendes Darmsanierungsprogramm
-
Neues „Recht auf Reparatur“: EU-Regelung soll Nachhaltigkeit und Ökodesign von Produkten fördern
-
LG Koblenz definiert wesentliche Tätigkeiten des Kraftfahrzeughandwerks
-
Wettbewerbszentrale klagt wegen Werbung für „besten Verkaufspreis“ bei Gebrauchtwagen