Der Bundesrat hat heute gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Einspruch eingelegt. Nachdem die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss gescheitert waren, lag dem Bundesrat das Gesetz unverändert in der vom Bundestag beschlossenen Fassung vor.
In der Begründung führte der Bundesrat aus, der Gesetzesbeschluss belaste die Werbewirtschaft, die Gerichte und den Versandhandel ohne sachliche Berechtigung über Gebühr. Die für Telefonwerbung vorgesehene strenge „Opt-In-Regelung“ schaffe Wettbewerbsnachteile für die deutsche Werbewirtschaft, die sich noch erheblich steigerten, wenn für diesen Rechtsbereich das Herkunftslandprinzip eingeführt werde. Der einigen Verbänden unter bestimmten Voraussetzungen eingeräumte Gewinnabschöpfungsanspruch zu Gunsten des Bundeshaushalts belaste die Gerichte in erheblicher Weise. Statt der vorgesehenen konkreten Gewinnabschöpfung, die zu umfangreichen Beweisaufnahmen und lang dauernden Verfahren führe, hätte eine Pauschalregelung eingeführt werden sollen. Zudem sollten abgeschöpfte Gewinne nach Ansicht des Bundesrates nicht dem Bundeshaushalt, sondern den klageberechtigten Verbänden und Kammern zufließen. Kritisiert wird ebenfalls die rechtssystematisch verfehlte Regelung der Anrechnung von Geldstrafen und Schadensersatzzahlungen an Mitbürger.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 11.06.2004
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Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zum Einspruch des Bundesrates
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