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Bundeskartellamt: Neue Liste der beim Bundeskartellamt angemeldeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das Bundeskartellamt hat eine neue aktuelle Liste der nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 GWB bzw. § 38 Abs. 2 Nr. 3 GWB a.F. angemeldeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Konditionenempfehlungen) herausgegeben.

Das Bundeskartellamt hat eine neue aktuelle Liste der nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 GWB bzw. § 38 Abs. 2 Nr. 3 GWB a.F. angemeldeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Konditionenempfehlungen) herausgegeben.

Die Liste enthält die beim Bundeskartellamt bzw. den Landeskartellbehörden angemeldeten Konditionenempfehlungen und den jeweils anmeldenden Verband. Bei der Nummer hinter dem Wirtschaftsbereich handelt es sich um die statistische Warennummer (beschränkt auf die ersten zwei Ziffern) des europäischen Klassifizierungssystems.

Den Wortlaut der einzelnen Empfehlungen finden Sie im Bundesanzeiger (Fundstelle ist angegeben). Sollten Sie keinen Zugriff auf den Bundesanzeiger haben, können Sie sich auch mit dem angegebenen Verband in Verbindung setzen.

Die Liste des Bundeskartellamtes finden sie im PDF-Format hier.

Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 12.09.2003

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