Das Bundeskartellamt führte in jüngerer Vergangenheit Verfahren wegen Verstößen gegen das Preisbindungsverbot im Lebensmitteleinzelhandel und verhängte Bußgelder in Millionenhöhe gegen eine Reihe von Unternehmen der Branche. Nach Abschluss der Verfahren hat das Amt „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“ verfasst, die den Unternehmen eine Orientierungshilfe zur kartellrechtlichen Beurteilung von Verhaltensweisen geben sollen, die einen Bezug zu vertikalen Preisbindungen aufweisen können. Die Hinweise sind hier >> abrufbar.
Mit der Veröffentlichung der Hinweise am 25. Januar 2017 hat das Bundeskartellamt eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Interessierte Kreise haben Gelegenheit, bis zum 10. März 2017 eine Stellungnahme der Wettbewerbsbehörde zuzuleiten.
wn
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Hamburg: Pflicht zur vollständigen Zahlung des Reisepreises 48 Tage vor Reisebeginn benachteiligt Verbraucher
-
LG Amberg: Werbung mit moosverdrängender Wirkung eines Rasendüngers irreführend
-
LG Berlin II untersagt irreführende Werbung von Stromanbieter
-
Wettbewerbszentrale beanstandet von Plattform eingestellte, unzutreffende Profilinhalte
-
Wettbewerbszentrale beanstandet mehrere Angebote von Dubai-Schokolade