Das Bundeskabinett hat gestern 29 Verfahrensregelungen verabschiedet, mit deren Abbau die Deregulierung und Entbürokratisierung in Deutschland vorangebracht werden soll. Das Parlament muss den Regelungen noch zustimmen. Abgeschafft werden soll unter anderem das Ladenschlussgesetz. Allerdings soll vor der Umsetzung der Ausgang einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe abgewartet werden.
Eine Berliner Unternehermin war von den Zivilgerichten zur Unterlassung der Öffnung ihres Kaufhauses an Samstagen nach 16:00 Uhr sowie an Sonntagen verurteilt worden. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sie sich gegen diese wettbewerbsrechtliche Verurteilung . Sie ist der Auffassung das Ladenschlussgesetz diene nur dem Schutz der Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten und der Sicherung ihrer Feierabend- und Sonntagsruhe. Weitere Schutzzwecke wie etwa Wettbewerbs- oder Verbraucherschutz seien abzulehnen. Das Ladenschlussgesetz sei aufgrund geänderter rechtlicher und tatsächlicher Lebensverhältnisse zum Schutz der Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten und der Erhaltung ihrer Sonntagsruhe jedoch ungeeignet.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 12.05.2004 sowie Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.10.2003
Weiterführende Links zu diesem Thema
Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 12.05.2004
Liste der vom Bundeskabinett am 12. Mai 2004 beschlossenen 29 Regelungen „Bürokratieabbau von unten“
Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts
Dort: Pressemitteilung Nr. 84/2003 vom 16. Oktober 2003, Aktenzeichen: 1 BvR 636/02 (Tage der offenen Tür – Verhandlungen des Ersten Senats am 5. November 2003 ) – Thema u.a. Ladenschlussgesetz
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