Das Bundeskabinett hat am 14.06.2006 den Entwurf für ein Gesetz über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste – beschlossenen. Das „Elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichkeitsgesetz (ElGVG)“ soll unter anderem vor unerwünschter E-Mail-Werbung schützen. Es verspricht einen verbesserten Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung.
Wird Werbung elektronisch versandt, müssen künftig in der Kopf- und Betreffzeile klar erkennbar sein: Wer ist der Absender? Hat die Nachricht einen kommerziellen Charakter? Denn nur wenn diese Informationen vorliegen, können Empfängerinnen und Empfänger entscheiden, wie sie mit der E-Mail umgehen wollen.
Die Angaben der Absenderdaten erleichtern auch, entsprechende Spamschutz-Programme einzusetzen.
Werden Kopf und Betreffzeile einer Nachricht so gestaltet, dass ein Empfänger die Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht nicht erkennen kann, kann dagegen ein Bußgeld verhängt werden.
Durch das ElGVG sollen die grundsätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Herkunftslandprinzip, Zulassungsfreiheit, Informationspflichten oder Haftung der Anbieter) für die neuen Informations- und Kommunikationsdienste (Telemedien) in systematischer Hinsicht an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst und zugleich wesentlich vereinfacht werden. Die insoweit mit der bisherigen Gesetzgebung verbundenen Doppelregulierungen für Teledienste (Bundesrecht) und Mediendienste (Landesrecht), die mit zahlreichen Abgrenzungsproblemen verbunden waren, sollen durch einen einheitlichen, technikneutralen und damit inhaltsbezogenen Regulierungsansatz ersetzt werden. Die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nach wie vor im Länderrecht zu regelnden inhaltsbezogenen Anforderungen an die neuen Dienste (z. B. im Hinblick auf die journalistisch-redaktionelle Gestaltung von Angeboten) sollen dann zukünftig in einem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien enthalten sein. Das ElGVG und der 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RfÄStV) sollen nach Abschluss der parlamentarischen Verfahren in Bund und Ländern zeitgleich (d.h. voraussichtlich zum 1. März 2007) in Kraft treten.
Die Regulierung von Telemedien setzt nach dem neuen Gesetz primär bei deren Inhalten an, so dass gleiche Inhalte unabhängig von der Art ihrer Verbreitung gleichen Regelungen unterworfen werden. Damit soll sowohl für Medienanbieter als auch für Mediennutzer ein transparenter, berechenbarer Rechtsrahmen geschaffen werden. Dies soll die Entwicklung und Verbreitung neuer Informationsangebote erleichtern und fördert damit Angebots- und Meinungsvielfalt im Zeichen einer zunehmenden Konvergenz von Medien und Telekommunikation.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 14.06.2006
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