Am 01.02.2017 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung unterschrieben. Die im April 2016 verabschiedete EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679/EU und die EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich Polizei und Justiz 2016/680/EU erfordern bis Mai 2018 eine Anpassung des deutschen Datenschutzrechts auf Bundes- und Länderebene.
Das Gesetz soll künftig die unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung um die Bereiche ergänzen, in denen den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume verbleiben.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Datenschutz/Online Marketing >>
tw/cb
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Rückblick: Vortrag auf dem Jahreskongress Immobilienbewertung (JIB 2025)
-
BGH entscheidet erneut zur Unzulässigkeit von Angaben bei der Bewerbung von Desinfektionsmitteln
-
Gewinnspielwerbung einer Rundfunkanstalt irreführend: LG Leipzig bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale
-
LG Bremen: Werbung für angebliche Solarpflicht irreführend
-
Rückblick: Online-Seminar zu Kundenbewertungen