Am 01.02.2017 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung unterschrieben. Die im April 2016 verabschiedete EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679/EU und die EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich Polizei und Justiz 2016/680/EU erfordern bis Mai 2018 eine Anpassung des deutschen Datenschutzrechts auf Bundes- und Länderebene.
Das Gesetz soll künftig die unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung um die Bereiche ergänzen, in denen den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume verbleiben.
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tw/cb
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