Das Bundesjustizministerium hat am 16. Oktober in Zusammenarbeit mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht in München die Arbeitsgruppe zum so genannten „Zweiten Korb“ der Novelle des Urheberrechts eröffnet. Die Arbeitsgruppe soll Eckpunkte erarbeiten, um das Urheberrecht nach der jüngsten Novelle in weiteren Punkten zu modernisieren.
Brigitte Zypries teilte hierzu mit: „Das Urheberrecht steht im Internetzeitalter vor der großen Herausforderung, angesichts neuer Technologien und neuer Verwertungsmöglichkeiten die Rechte der Urheber wirkungsvoll zu schützen und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Nutzer zu wahren. Wir wollen ein zukunftsfähiges und von Verbrauchern und Rechtsinhabern gleichermaßen akzeptiertes Urheberrecht. Das werden wir im Dialog mit den beteiligten Kreisen und mit dem Rat von Experten erarbeiten“.
Die Arbeitsgruppe wird sich mit der Reform des Vergütungssystems befassen. Dabei geht es um die Frage, ob das Prinzip der Pauschalabgabe für digitale Privatkopien beibehalten werden kann oder durch Individualabrechnung (Digital Rights Management) abgelöst werden soll. Bislang wird die digitale Privatkopie über eine Abgabe auf Kopiergeräte und Leermedien vergütet. Darüber hinaus werden die Fachleute erörtern, wie das Recht auf Privatkopie durchgesetzt werden kann, wenn technische Schutzmaßnahmen greifen. Auch Vorschlage zur Vergütung elektronischer Pressespiegel sollen diskutiert werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzungen werden die Grundlage sein, auf der das Bundesministerium der Justiz den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ formulieren wird. Die Arbeitsgruppe besteht aus 20 Mitgliedern. Sie sind Vertreter der Medienwirtschaft, der Urheber und der Verbraucher, Vertreter der Landesjustizverwaltungen, der Wissenschaft und ein Richter des Bundesgerichtshofs.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 16.10.2003
Weiterführende Links zu diesem Thema
Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries beim Symposium in München am 16. September 2003: Das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft: Bestandsaufnahme und Überlegungen zum weiteren Regelungsbedarf
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